22.02.2012 | 19:51
 

Bundesrat bestätigt Willen zu Weissgeldstrategie

Der Bundesrat will keine unversteuerten Gelder mehr auf dem Schweizer Finanzplatz. Dazu sollen die Sorgfaltspflichten der Banken ausgebaut werden. Doch wie die neuen Regeln konkret aussehen, hat er noch nicht entschieden.

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Das Ziel sei ein glaubwürdiger, wettbewerbsfähiger und integerer Finanzplatz, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch vor den Medien in Bern. «Wir verfolgen den Weg, den wir eingeschlagen haben, konsequent weiter.»

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Finanzministerin beauftragt, bis im Herbst die konkreten Schritte zur Umsetzung vorzulegen. Der Entwurf soll vor den Sommerferien vorliegen.

Auf der einen Seite geht es um Lösungen für die unversteuerten Gelder, die bereits in der Schweiz liegen. Auf der anderen Seite soll verhindert werden, dass ausländische Kunden künftig unversteuerte Gelder in die Schweiz bringen.

Nur bei Zweifel und Verdacht

Im Zentrum steht derzeit die Frage, wie die Sorgfaltspflichten der Banken ausgebaut werden könnten. Die Finanzministerin strebt Lösungen an, die "administrativ zu bewerkstelligen und verhältnismässig" sind. So möchte sie die Banken nicht dazu verpflichten, bei geringen Geldmengen nachzufragen.

In einem Diskussionspapier beschreibt das Finanzdepartement, wie die Regeln aussehen könnten. Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gelder unversteuert sind, sollen die Banken nicht handeln müssen.

Gibt es Zweifel an der Steuerkonformität, könnten sie vom Kunden eine Selbstdeklaration verlangen müssen. Haben sie den begründeten Verdacht oder wissen sie, dass die Gelder unversteuert sind, sollen sie diese nicht annehmen.

Kriterien für Verdacht definieren

Zu diesem Zweck müssten Verdachtskriterien definiert werden, räumt das Finanzdepartement ein. Ausserdem stellten sich viele praktische Fragen. So würden Gelder meist verzögert versteuert. Somit sei die Frage zu lösen, wie Banken mit Vermögenswerten umgehen sollten, die noch gar nicht hätten besteuert werden können.

Hier kommt erneut die Selbstdeklaration ins Spiel: Der Kunde würde also erklären, dass er die Gelder nach bestem Wissen und Gewissen und soweit erforderlich den zuständigen Steuerbehörden deklariert hat oder deklarieren will.

Soweit es sich um eine zukunftsorientierte Aussage handle, könne eine Erklärung keinen Urkundencharakter erlangen, heisst es im Diskussionspapier. Der Kunde könnte somit bei einer falschen Behauptung nicht wegen Urkundenfälschung strafrechtlich belangt werden.

Selbstregulierung der Branche

Eine entsprechende Ausweitung der Pflichten der Banken könnte nach Vorstellung des Finanzdepartements als blosse Selbstregulierung der Branche erfolgen. Voraussetzung sei allerdings, dass diese als "hinreichend glaubwürdig" wahrgenommen würde, heisst es im Papier.

Nicht zur Diskussion gestellt wird, dass Banken von ihren Kunden einen Beweis einfordern sollen. Dies war in der politischen Debatte verschiedentlich gefordert worden, doch halten die Gegner die Forderung für unrealistisch.

Auch vom automatischen Informationsaustausch hält der Bundesrat nach wie vor nichts. "Aus Sicht der Schweiz sind andere, weniger invasive und effizientere Mittel zu bevorzugen", heisst es. Der automatische Informationsaustausch hebe den Schutz der Privatsphäre auf. Ausserdem sei er nicht effizient.

Abgeltungssteuer als Alternative

«Der automatische Informationsaustausch generiert Daten statt Geld», sagte Widmer-Schlumpf dazu. Dies höre sie auch immer wieder von Finanzministern im Ausland. Die Daten auszuwerten, sei ein riesiger Aufwand. Als Alternative dazu sieht die Schweiz die Abgeltungssteuer. Dieser Ansatz stosse auf internationales Interesse.

Der Bundesrat erachtet Quellensteuerabkommen, wie er sie mit Deutschland und Grossbritannien vereinbart hat, als effektives Mittel, Steuerpflichtige gemäss den Regeln ihres Wohnsitzes zu besteuern. Widmer-Schlumpf räumte allerdings ein, dass die internationalen Bestrebungen in Richtung automatischer Informationsaustausch liefen.

Zu den weiteren Eckpunkten der bundesrätlichen Finanzplatzstrategie gehört die Anpassung der Amts- und Rechtshilferegeln an internationale Standards. Weil die Schweiz nun nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leistet, sind die ausländischen Steuerbehörden besser gestellt als jene in der Schweiz.

Das Finanzdepartement will deshalb prüfen, ob die Unterscheidung zwischen Betrug und Hinterziehung auch in der Schweiz aufgegeben werden soll. Ausserdem sollen künftig schwere Steuerdelikte als Vortaten für Geldwäscherei gelten.

Die Ziele könnten nicht mit einer einzigen, sondern nur mit einem Bündel von Massnahmen erreicht werden, schreibt das Finanzdepartement. Es gibt auch zu bedenken, dass kein System eine absolut richtige und lückenlose Besteuerung zu gewährleisten vermöge.

(rcv/sda)
 

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