Handelszeitung Online: Was halten Sie grundsätzlich von der Idee der US-Finanzmarktregulierer, solche Szenarien einzuverlangen?

Hans Kaufmann: Der Nutzen solcher Forderungen besteht einzig und allein darin, die Managements und Verwaltungsräte dazu zu zwingen, sich über eine allfällige Insolvenz- oder Illiquidität Gedanken zu machen - also die Frage zu beantworten, wie die im Notfall reagieren würden. Es müssen die Prioritäten festgelegt und allenfalls Vorkehrungen getroffen werden, ob Unternehmensteile verkauft werden können, um aus dem Erlös den Rest der Bank zu retten.

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Wie sinnvoll ist es, diese Gedankenspiele von den Betroffenen selbst erstellen zu lassen?

Die Betroffenen kennen ihre Bank und das Marktumfeld am besten. Die staatlichen Zwangsverwaltungen geretteter Banken in Grossbritannien und die Staatsbanken in Deutschland belegen, dass der Staat nicht in der Lage ist, Banken besser zu managen.

Trotzdem haben verschiedene Stresstests in der Vergangenheit gezeigt, dass ein «Worst Case» gar nie vorhersehbar ist. Weshalb soll dies nun anders sein?

Die Stresstests sind derzeit tatsächlich teils politisch motiviert. Man will nicht durch zu forsche Vorgaben den Eindruck erwecken, dass einzelne Institute solvenzgefährdet sind. Dies würde Nachfinanzierungen nach sich ziehen, die teils vom Staat vorgenommen werden müssen, weil solche kritischen Banken oft keinen Marktzugang für Nachfinanzierungen offensteht. Die Staaten befinden sich aber grossenteils selbst in einer prekären Lage.

Wie würden Sie ein solches «Testament» für die beiden Schweizer Grossbanken grob skizzieren?

Die Banken müssen aufzeigen, wie sie innert nützlicher Frist die systemrelevanten Teile ausgliedern können. Es muss auch aufgezeigt werden, welche Teile allenfalls zur Liquiditätsbeschaffung abgestossen werden können.

Sie nennen das Stichwort «systemrelevant»: Hat nicht gerade hier die Schweiz in jüngster Vergangenheit es verpasst, die Weichen zu stellen?

Ja. Leider haben wir es in der Gesetzgebung zu «Too-big-to-fail» verpasst, die Banken mit Anreizen dazu zu bewegen, heute schon konkrete Abspaltungen vorzunehmen.

An welche Anreize denken Sie?

Gemeint sind damit Eigenmittelrabatte. Bei jeder Aufspaltung oder bei Realisierung von Verkäufen von Unternehmensteilen fallen jeweils Steuern an. Auch hier hätte man Erleichterungen gewähren müssen. Umstrukturierungen sollten steuerneutral erfolgen können.

Die heutige Regulierung bezeichnen Sie als...

... als zweifelhaft. Müsste eine Bank mangels Eigenmittelbeschaffung die Bilanz reduzieren, so wird sie gezwungen, in einer ersten Phase KMU und Unternehmenskredite zu kündigen. Solche Bilanzreduktionen um 1 Milliarde Franken setzen rund 140'000 bis 150'000 Franken Eigenkapital frei.

Mit anderen Worten: Restrukturierungen auf dem Buckel der Falschen?

Ja. Dann folgen Hypotheken, die ja reale Pfandwerte beinhalten, mit denen man rund  50 Millionen Franken Eigenmittel einsparen kann, gefolgt von Interbankgeschäften mit zirka 30 bis 40 Millionen. Und am wenigsten Eigenmittel erfodern Staatsanleihen und -kredite, obwohl gerade diese nicht einmal Pfandsicherheiten beziehungsweise eine Liquidationsmasse beinhalten. Die Aufsicht geht somit immer noch davon aus, dass Staaten und Banken die sichersten Aktiven, pfandgesicherte Hypotheken und Unternehmenskredite hingegen des Teufels sind.

Welche Motivation steckt dahinter?

Die Politik versucht sich über diese Regulierung billiges Kapital für die Staaten und die mit ihnen verbundenen Banken zu beschaffen. Offensichtlich hat die Politik aus den Erfahrungen der letzten Monate und Jahre nichts gelernt.