Die Sozialpartner reden wieder miteinander. Und dies erst noch mit Erfolg. Gleich zweimal innert weniger Wochen überraschten Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt und der neue Gewerkschaftsbund-Boss Pierre-Yves Maillard mit gemeinsam ausgehandelten Kompromissen: zuerst mit einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose und dann mit einem Reformvorschlag für die aufgrund der demografischen Entwicklung und der mageren Zinssituation arg in Schieflage geratene 2. Säule.

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Das ist bemerkenswert, ist doch die letzte Revision der beruflichen Vorsorge (BVG) über 15 Jahre her. Seitdem scheiterten alle Anläufe am Widerstand der einen oder der anderen Seite: Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent wurde im Zuge der «Rentenklau»-Kampagne der Gewerkschaften 2010 an der Urne wuchtig verworfen; die Arbeitgeber wiederum stemmten sich 2017 mit Erfolg gegen die Altersvorsorge 2020, bei der die drohenden Renteneinbussen in der 2. Säule über einen 70-Franken-Zustupf in der AHV hätten kompensiert werden sollen.

Umverteilungsvehikel à la AHV

Gemäss Oberaufsichtskommission werden heute im Schnitt 6,7 Milliarden Franken pro Jahr umverteilt – von Jung zu Alt und von Gut- zu Schlechtverdienenden, verrechnen Pensionskassen doch die zu hohen Umwandlungssätze im Obligatorium mit zu tiefen im Überobligatorium. Ein unhaltbarer Zustand, weshalb Vogt und Maillard für ihren Schulterschluss eigentlich gelobt werden müssten.

Dennoch ernten die beiden fast nur Kritik: am meisten für den Rentenzuschlag für die BVG-Neurentner der Übergangsgeneration von monatlich zuerst 200, später 150 respektive 100 Franken. Dieser soll die durch die Umwandlungssatzsenkung erwarteten Einbussen wettmachen und durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent finanziert werden. Wenn man das Rentenniveau der Übergangsgeneration wirklich sichern will, braucht es diese zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken.

Das alles ist nicht schön, ein Sündenfall, ein Umverteilungsvehikel à la AHV und ein artfremder Faktor im Kapitaldeckungsverfahren.

Enthält viel Gutes

Aber der Kompromiss enthält auch viel Gutes: Er senkt nicht nur den Umwandlungssatz per sofort, sondern reduziert auch die Altersgutschriften von vier auf zwei Stufen und halbiert den Koordinationsabzug, was die Renten der kleinen Einkommen verbessern dürfte.

Klar, es fehlt die Erhöhung des Rentenalters. Wer aber den Vorschlag der Sozialpartner jetzt kritisiert, sollte einen besseren vorlegen – und einen, der eine politische Mehrheit findet. Auch an der Urne.