Die Finanzmarktaufsicht Finma befasst sich zur Zeit mit Bitcoin. Künftig soll die digitale Währung im Kampf gegen Geldwäscherei wie Bargeld behandelt werden. So steht es im Entwurf zur revidierten Geldwäscherei-Verordnung.

Die Finma weitet darin den Geltungsbereich der Geldwäschereiverordnung aus und schreibt im Entwurf explizit neu von «virtuellen Währungen», die darunter fallen. Die Sorgfaltspflichten für virtuelle Währungen werden «denjenigen für die Geld- und Wertübertragung gleichgestellt». wie es in den Erläuterungen heisst. Der Schritt ist in der Schweiz ein Novum. Erstmals werden damit Bitcoin und andere Kryptowährungen in einem Recht setzenden Text explizit erfasst.

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Drei Transaktionen pro Sekunde

Noch ist die Bedeutung von Bitcoin marginal. Drei Transaktionen pro Sekunde finden weltweit statt. Die meisten davon dienen nicht dem Kauf von Gütern und Dienstleistungen, sondern dem Verschieben von Vermögenswerten, zu einem beträchtlichen Teil zwecks Spekulation an den Börsen.

Die Finma schreibt in ihrem Bericht zur Verordnung: «Virtuelle Währungen, allen voran Bitcoin, erfreuen sich seit einigen Jahren international als auch in der Schweiz einer wachsenden Beliebtheit und Verbreitung.» Mit dem Handel seien erhöhte Risiken im Bereich der Geldwäscherei verbunden. Händler würden deshalb angehalten, die strengen Sorgfaltspflichten einzuhalten, sprich die Vertragsparteien in jedem Fall zu identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person festzuhalten.

Grundsätzlich positiv

Noch ist die Verordnung nicht definitiv, doch in der eben abgelaufenen Vernehmlassung ist zumindest die Stossrichtung in der Schweizer Bitcoin-Branche gut angekommen. «Grundsätzlich begrüssen wir jede Änderung, die Bitcoin näher an die Anerkennung als Währung bringt», heisst es etwa beim Verband Bitcoin Association Switzerland. Dies treffe auf die vorgeschlagenen Neuerungen zu. Und auch die DFCA – ein Zuger Verein, der sich auf Compliance für Digital-Finance-Firmen spezialisiert hat – signalisiert grundsätzliche Zustimmung zum «schlanken Regelungsansatz», den die Finma gewählt habe.

Sowohl der Verband wie der Verein richten sich allerdings gegen die von der Finma verwendeten Terminologie «virtuelle Währung». Dieser Begriff sei tendenziös und suggeriere, dass  keine echte, sondern nur eine unechte Währung vorliege. Virtuelle Währungen sind für die DFCA wie auch für weite Kreise in der Bitcoin-Branche Flugmeilen, Treuepunkte aller Art und Spielgeld in Online-Spielen.

Jeden Monat Innovationen

Bitcoin und andere Kryptowährungen hätten dagegen gerade als Tausch- und Zahlungsmittel in der Realwirtschaft eher die Eigenschaften von gebräuchlichem elektronischen Geld wie etwa dem normalen Online-Banking-Geld. Der Unterschied bestehe vor allem darin, dass hinter Bitcoin keine Nationalbank stehe und die Währung nicht als gesetzliches Zahlungsmittel zum Begleichen der Steuern akzeptiert sei.

Knacknuss auch für den Regulator ist jedoch vor allem, dass sich die Branche und die Technologie rasch weiterentwickelt. Fortlaufend tauchen neue Währungen und neue digitale Einheiten mit ganz unterschiedlichen Eigenschaften auf. Längst geht es nicht mehr nur um Währungen im klassischen Sinne. Selbst etablierte Banken arbeiten bereits daran, Kryptowährungen als Bonds umzufunktionieren und auszugeben. Eine zu enge Begrifflichkeit könnte der Finma schon morgen erneuten Revisionsbedarf bei ihren Verordnungen bringen.