Renovieren. Renovationskosten können direkt nach dem Kauf einer Liegenschaft abgezogen werden.
Renovationen über Neujahr. Wegen der Steuerprogression lohnt es sich, Renovationen über mehrere Jahre zu verteilen. Wegen der höheren Grenzsteuersätze ist die Steuerersparnis so am grössten.
Tatsächliche Unterhaltskosten abziehen. Die Unterhaltskosten bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern können den Pauschalabzug übersteigen. Sie haben jedes Jahr die Wahl, entweder den Pauschalabzug zu machen oder die effektiven Kosten abzuziehen. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich.
Eine Frage des Standortes. Immobilien werden an ihrem Standort besteuert. Es liegt somit nahe, Immobilien in einer Gemeinde zu kaufen, in der die Belastung durch Einkommens- und Vermögenssteuern möglichst tief ist.
Abzug vom Grundstücksgewinn. Wertvermehrende Investitionen in die eigene Immobilie können vom Grundstücksgewinn abgezogen werden, wenn die Liegenschaft verkauft wird. Die Belege für die wertvermehrenden Investitionen sollten deshalb aufbewahrt werden.
Immobilien verschenken. Das Standortprinzip gilt auch für die Schenkungssteuer. Soll eine nicht verwandte Person beschenkt werden, lohnt es sich unter Umständen, dies mit einer Liegenschaft in einem geeigneten Kanton, in erster Linie dem schenkungssteuerfreien Kanton Schwyz, vorzunehmen.