Es ist bekannt: Im Durchschnitt bleiben Mütter in der Schweiz knapp sieben Jahre zu Hause, um sich um die Kinder zu kümmern und steigen anschliessend mit einem Teilzeitpensum wieder in den Beruf ein. Angenommen, der Ehemann arbeitet konstant Vollzeit, klafft im Alter eine Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen.

Die Renten von Frauen über alle drei Säulen gerechnet liegen im Durchschnitt ein Drittel tiefer. 90 Prozent der Differenz stammen dabei aus der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge in der Pensionskasse. Vor allem im Falle einer Scheidung steigt das Risiko für Altersarmut bei Frauen signifikant.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

1500 Franken mehr Rente im Monat

Eine neue Studie von Swiss Life zum «Gender Pension Gap» verdeutlicht aber: Der Ausstieg der Frauen aus dem Arbeitsleben kostet auch verheiratete Paare Rentenansprüche. Wenn ein Paar den Schweizer Medianlohn verdient und die Frau nach der Geburt des Kindes mit einem Pensum von 60 Prozent im Job bleibt und später auf 80 Prozent aufstockt, verfügt dieses Paar im Alter über 22 Prozent mehr Rente als ein Paar mit traditioneller Rollenaufteilung. Das bedeutet im Monat einen Unterschied von 1500 Franken.

Da immer mehr Frauen in hohen Pensen im Job bleiben, wird sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern in der Vorsorge künftig abmildern. «Die Rentendifferenz hat bereits abgenommen und wird sich weiter reduzieren», sagt Markus Leibundgut, Chef der Swiss Life Schweiz. Dazu trägt auch der Versorgungsausgleich bei, der Rentenansprüche während der Ehe im Falle einer Scheidung aufteilt. Berechnungen aufgrund der angesparten Vorsorgevermögen der Swiss Life zeigen aber auch: Verschwinden wird die Rentenlücke in den kommenden Jahrzehnten nicht.

Für Frauen ungünstig: Eine frühe Scheidung

Und Herausforderungen bleiben bestehen. Der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung mildert die Rentenlücke vor allem dann ab, wenn Ehen lange halten, also kurz vor dem Pensionierungsalter geschieden werden. Zerbricht eine Ehe aber, wenn die Partner um die 40 Jahre alt sind und die Frau kümmert sich weiterhin hauptsächlich um die Kinder, besteht nach wie vor eine grosse Differenz im Alter.

Umgekehrt wird die finanzielle Situation für beide Ehepartner zu einer Herausforderung, wenn sie sich kurz vor dem Rentenalter trennen. Dann werden die Anteile aufgeteilt, aber es müssen zwei Haushalte weitergeführt werden – das ist teurer als ein gemeinsamer und kann so bei beiden Partnern zu eingeschränkten Lebensverhältnissen führen.

Risiken gehen auch Paare ein, die unverheiratet Kinder bekommen. Immer mehr Schweizer Paare entscheiden sich für das Konkubinat als Lebensform. Bleibt dann klassischerweise die Frau zu Hause, verliert sie Rentenansprüche. Ihr erwachsen aus der gemeinsamen Zeit aber auch keine Ansprüche auf die Altersrente, da diese nur für Ehepaare gelten. Das bedeuten im Falle einer Trennung ebenfalls deutliche finanzielle Einbussen. «Der Zivilstand hat somit einen grossen Einfluss auf die Höhe des Gender Pension Gap», sagte Studienautor Andreas Christen.

Altersvorsorge – So vermeiden Eltern Einbussen bei der Rente

Damit der Rentenbescheid nicht zur unliebsamen Überraschung wird, helfen die folgenden Vorkehrungen:

  • Es klingt lapidar, aber die Mehrheit der Schweizer tut dies noch nicht: Bei wichtigen Lebensentscheidungen (Babypause, Teilzeitpensum) die Folgen für die Altersvorsorge mitbedenken.
  • Verlorene Rentenansprüche möglichst ausgleichen, zum Beispiel durch Sparen in der dritten Säule auf den Namen desjenigen, der Teilzeit arbeitet oder zu Hause bei den Kindern bleibt.
  • Wer Teilzeit arbeitet, kann mit seinem Arbeitgeber darüber sprechen, den Koordinationsabzug niedriger zu setzen und so mehr Rentenansprüche bei gleichem Gehalt anzusammeln.
  • Wer als unverheiratetes Paar Kinder bekommt, kann einen Konkubinatsvertrag abschliessen, in dem die Aufteilung von Rentenansprüchen festgehalten wird.

Teilzeitpensen verlieren in der zweiten Säule

Für Teilzeitangestellte ist noch wichtig zu beachten: Teilzeitpensen werden beim Rentenanspruch überproportional abgestraft. Das hängt damit zusammen, dass der Sockelbetrag der ersten Säule für die AHV fix ist. Sinkt also das Einkommen, wird darum nur ein kleinerer Teil für die zweite Säule berechnet (Koordinationsabzug). Diverse Berechnungen zeigen, dass dies in tendenziell niedrigeren Renten resultiert.

Pensionskassen – wie die Swiss Life eine ist – können Arbeitgebern aber unterschiedliche Berechnungsmethoden ermöglichen. Zum Beispiel können Arbeitgeber auch den Sockelbetrag für die AHV nochmals für die Beiträge in der zweiten Säule heranziehen. Arbeit wird dadurch allerdings teurer. Ein Umfrage der Swiss Life unter bei ihnen versicherten KMU zeigt aber, dass sich die Mehrheit für Teilzeitfreundliche Modelle entscheidet.  «Schweizer KMU nehmen damit eine Vorreiterrolle ein», sagt Ivy Klein, Leiterin Geschäftsentwicklung für Unternehmenskunden von der Swiss Life.

Alle diese Berechnungen basieren allerdings auf Durchschnittswerten und sagen nichts über die individuelle Entwicklung der Rentenansprüche aus – denn jeder Lebensweg hat seine Eigenheiten. Eines ist darum deutlich: Nur jedes vierte Paar setzt sich laut Swiss Life bei der Entscheidung für ein Teilzeitmodell mit den Folgen für die Altersvorsorge auseinander. Wer dieses tut, hat mehrere Optionen, finanzielle Folgen aufzufangen (siehe Info Box oben).

Was ist die Ursache vom «Gender Pension Gap»? Das erklärt Studienautor Andreas Christen im Videointerview bei cash.ch:

loading...
Andreas Christen zum Gender Pension Gap in der Schweizer Vorsorge
Quelle: Brightcove