Bei dem überraschenden Einschlag eines Meteoriten in Russland von Mitte Februar sind enorme Sachschäden entstanden. Zudem wurden zahlreiche Personen verletzt aber glücklicherweise niemand getötet.

Hausrat und Gebäudeversicherung

Nach diesem seltenen Ereignis ist die Frage naheliegend, wieweit solche Schäden versichert sind und ob Helvetia dafür aufkommen würde. Für Schäden als Folge von Direkteinschlägen an Häusern, Hausrat oder Geschäftsinventar müsste die Sachversicherung eine entsprechende Deckung vorsehen.

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Fehlt diese Meteoriten-Deckung, können nur gewisse Folgeschäden versicherte Leistungen auslösen; beispielsweise Glasschäden, wenn Sie eine Glasbruchversicherung abgeschlossen haben oder an die Feuerversicherung für auftretende Explosionsschäden.

Ob die Folgen von Meteoriteneinschlägen durch die Gebäude- oder die Hausratversicherung gedeckt sind, geht aus den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, beziehungsweise den gesetzlichen Bestimmungen hervor. Bei Helvetia sehen in Ihren jüngsten Feuerversicherungsprodukten für Privatkunden (Gebäude und Hausrat) explizit einen solchen Versicherungsschutz vor.

Schäden an Autos

Schäden an Autos sind durch die Kollisionskasko versichert.

Verletzte Personen

Bei Verletzungen von Menschen durch Meteoriteneinschläge kommen die Unfallversicherung auf. Erwerbstätige sind dabei durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert, Nichterwerbstätigen durch die Zusatzversicherung der Krankenkasse. Diese ist allerdings nicht obligatorisch.