Viele kennen das: Von der Pensionskasse flattert eines Tages ein Brief ins Haus, in dem man als Versicherte oder Versicherter aufgefordert wird, einen Sparbeitrag zu wählen. Es geht dabei um den monatlichen Beitrag in die Pensionskasse, den sich Arbeitgeber und Versicherte teilen.

Die Versicherten können freiwillig Beiträge einbezahlen, die über dem vorgeschriebenen Minimum liegen. In der Regel gibt es drei Stufen, die zum Beispiel als Basis-, Plus-, und Top-Sparplan bezeichnet werden. Mehr und mehr Pensionskassen führen dies ein. Nur: Ist es sinnvoll, mehr in die Pensionskasse einzubezahlen als das Minimum?

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Pensionskassen unter Druck

In allen drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems – AHV, Pensionskasse beziehungsweise berufliche Vorsorge sowie persönliches, eigenverantwortliches Sparen in der dritten Säule – ist es grundsätzlich gut, wenn möglichst viel und schon möglichst früh im Erwerbsleben gespart wird. Bei den Pensionskassen sind in den letzten Jahren allerdings einige Probleme aufgetaucht.

Der demografische Wandel mit einer älter werdenden Bevölkerung wie auch die sehr tiefen Zinsen am Anlagemarkt führen dazu, dass die Leistungen der Pensionskassen sinken. So wird auf der einen Seite die Verzinsung der Altersguthaben Schritt für Schritt geringer.

Auf der anderen Seite werden auch die jährlichen Beträge, die ab der Pensionierung aus dem Altersguthaben ausbezahlt werden, laufend gekürzt. Versuche, das System einer Reform zu unterziehen, gestalten sich als äusserst harzig. 

«Familie ist der wichtigste Ort für finanzielle Bildung»

Kinder begreifen früh, was Geld ist. Sie schauen den Umgang damit bei ihren Eltern ab. Diese müssen sich der komplexen Aufgabe stellen.

Pensionskassen begründen die Möglichkeit eines freiwilligen höheren Beitrags durchaus auch damit, dass Versicherte so ihre finanzielle Ausgangslage verbessern können. Sprich: Wer mehr einbezahlt, leidet am Ende weniger unter den aus heutiger Sicht unausweichlichen Kürzungen.

«Den Mittelweg wählen»

Den Verlusten, die durch sinkende Leistungen entstünden, könne durch höhere Sparbeiträge zumindest etwas entgegengewirkt werden, sagt Vorsorgeexperte und Finanzplaner Gabor Gaspar vom Beratungsunternehmen ATG Allfinanz & Treuhand: «Es macht daher schon Sinn, jeweils mindestens einen Prozentpunkt mehr als das Minimum einzubezahlen», sagt Gaspar. Die minimal vorgeschriebenen Sparbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen sind laut dem Gesetz für die die berufliche Vorsorge je nach Alter 8 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent oder 18 Prozent.

Gaspar empfiehlt bei den Sparbeiträgen den Mittelweg. Wenn eine Wahlmöglichkeit bestehe, dann sollte die mittlere Stufe gewählt werden: «Man bekommt beim Lohn netto zwar etwas weniger ausbezahlt, optimiert aber auch die Steuern.» Wenn durch höhere Sparbeiträge der Nettolohn sinkt, wird in aller Regel auch die fällige Steuer etwas tiefer berechnet. Ein weiterer Vorteil liege zudem auf der Hand, sagt der Vorsorgespezialist: «Man zwingt sich selbst dazu, etwas mehr zu sparen.»

Gaspar rät vor allem jüngeren Versicherten aber auch davon ab, allzu hohe Sparbeiträge in ein System wie jenes der Pensionskassen einzubezahlen. Denn dieses werde sich über die Jahre noch stark verändern. Bei einer Wahlmöglichkeit den Top-Sparbeitrag zu nehmen, sei nur für eine Minderheit sinnvoll: «Schlussendlich kommt es aber immer auf die jeweilige Ausganglage an.»

Steuern können Ausschlag geben für PK-Einzahlung 

Eine Überlegung ist es wert, statt mehr in die Pensionskasse einzuzahlen, alternative oder ergänzende Sparformen in der dritten Säule zu nutzen: Sparpläne, Aktienengagements oder ein gut diversifiziertes Anlageprodukt. Als Basis der private Vorsorge dient natürlich auch die weit verbreitete, steueroptimierende Säule 3a. 

Beim Stichwort Steueroptimierung denken auch viele an freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Dies ist nicht dasselbe, wie wenn der Sparbeitrag erhöht wird. Bei Einkäufen geht es um teils erhebliche Summen, die extra in die Pensionskasse entrichtet werden. Diese können in der Steuererklärung aufgeführt und von den Steuern abgezogen werden.

Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Zeitpunkt der Pensionierung näher rückt oder wenn das Ziel besteht, das Altersguthaben aus der Pensionskasse ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Einkäufe sind ein Thema für Versicherte, die das 50. Lebensjahr überschritten haben. Für Ehepaare lohnt sich ein Einkauf unter Umständen noch mehr, weil sie gemeinsam besteuert werden und sie ihre Steuerlast so noch mehr reduzieren können. 

Genaue Abwägungen sind nötig

Ein Pensionskasseneinkauf kann die Steuerlast in einem Jahr auf Null bringen, theoretisch sogar auf unter Null. Davon raten Vorsorgexperten aber ab. Sinnvoller ist es, Einkäufe gestaffelt zu tätigen, weil auf diese Weise die Steuerprogression über längere Zeit effizent gebrochen werden kann. 

Der finanzielle Vorteil kann erheblich sein. Ein Beispiel: Es werden 50'000 Franken zusätzlich in eine Pensionskasse einbezahlt. Berücksichtigt man dann die Steuerersparnis, die Verzinsung zusätzlichen Guthabens und die Kapitalauszahlungsteuer beim Bezug, kann es je nach Ausgangslage vorkommen, dass diese 50'000 Franken nach fünf Jahren mit 8 bis 10 Prozent «rentieren». Das ist unter Umständen mehr, als Finanzmarktanlagen hergeben.

Die Möglichkeit, sich zusätzlich in die Pensionskasse einzukaufen, ist begrenzt und unterliegt einigen Regularien. Informationen über die mögliche Höhe des Einkaufs enthält in aller Regel der individuelle Vorsorgeausweis. Beim Entscheid für oder gegen einen Einkauf ist auch wichtig, die Leistungen und Regeln der jeweiligen Pensionskasse genau zu studieren. 

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