Die Pandemie hat das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitenden verändert: Loyalität und Vertrauen sind Werte, die seit dem Vorjahr an Gewicht gewonnen haben. Das haben Statista und Handelszeitung in einer Umfrage unter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Schweiz herausgefunden.

Zusammenarbeit wird wichtiger

Kurzarbeit, Homeoffice und krankheitsbedingte Ausfälle erhöhten in den zurückliegenden Monaten die Arbeitsbelastung in den Unternehmen. Mit der Umstellung auf virtuelle Treffen fehlten ungezwungene Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen am Kaffeeautomaten ebenso wie der direkte Austausch mit den Kunden. In einer solchen Phase wird die Zusammenarbeit wichtiger. Top-Bewertungen als Arbeitgeberin erhielten am ehesten Firmen, die virtuelle Kooperation professionell, technisch gekonnt und nachhaltig gestalten konnten. 

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Die Umfrage zeigte ausserdem: Das Zugehörigkeitsgefühl zum eigenen Unternehmen ist in der Krise sogar leicht gestiegen – trotz physischer und psychischer Belastungen oder Sorgen aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten. Über ihre Arbeitgeber äussern sich Angestellte in der Schweiz weitgehend positiv. 

Gute Führung und motivierende Leadership sind nach wie vor gefragt. Dabei treten auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend selbstbewusst auf, wollen bei Entscheidungen des Unternehmens mit einbezogen und gefragt werden – zum Beispiel, wie Arbeit künftig bestmöglich organisiert werden sollte. 

Mehr Flexibilität ist gefragt

Angestellte würdigen mehr Flexibilität und genügend Freiraum für Entscheidungen sowie Möglichkeiten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Job voll einsetzen zu können. Die besten Arbeitgeber schaffen ein Umfeld, in dem Mitarbeitende sich wohlfühlen und sich motiviert weiterentwickeln können. 

Vorausschauende Arbeitgeber investieren auch in die Zukunft: Wer junge Talente anziehen, gute Fachkräfte halten und fähige Quereinsteiger fördern will, kümmert sich um attraktive Möglichkeiten zum Lernen und zur gezielten Weiterbildung.

 

Die Top 3 in der in der Kategorie «Versicherungen und Krankenkassen»:

Die Mobiliar zählt 2022 zu den beliebtesten Arbeitgeberinnen der Schweiz. Sie belegt in der Kategorie «Versicherungen und Krankenkassen» Platz 1 und liegt in der in der Gesamtliste der 250 besten Arbeitgeber der Schweiz auf Rang 14.

Top-Noten für die Genossenschaft

Bereits 2021 und 2020 erzielte die älteste private Versicherungsgesellschaft der Schweiz mit Platz 1 im Branchenvergleich und Platz 4 in der Gesamtrangliste ein hervorragendes Ergebnis. Als Arbeitgeber lockt die Mobiliar mit spannenden Aufgaben, interdisziplinären Teams und interessanten Karriereperspektiven. Gefördert werden flexible und familienorientierte Arbeitszeitmodellen. Die Vergütungspolitik beschreibt die Mobiliar als  «nachhaltig». Statt eine bonusgetriebene Kultur zu fördern, werden alle Mitarbeitenden angemessen am Erfolg beteiligt.

An Beliebtheit gewonnen

Die Swiss Re spielt weiter mit in der Top-Liga der beliebtesten Arbeitgeber und landet in der Kategorie «Versicherungen und Krankenkassen» auch 2022 auf Platz 2. Auf der Gesamtliste alle Unternehmen spurtet Swiss Re in diesem Jahr vor auf Platz 26 – ein deutlicher Aufstieg gegenüber dem Vorjahr mit Rang 46. Damit gewinnt der Rückversicherer deutlich an Beliebtheit als Arbeitgeber.

Trend: Attrativ und stabil

Auch die Zürich Versicherungs-Gesellschaft (Zurich) kann mit Platz 3 im Branchenvergleich und Platz 51 (Vorjahr: 53) in der Gesamtwertung 2022 ihre gute Bewertung als Arbeitgeber erhalten und leicht an Terrain gewinnen.

Weitere Platzierungen:

Aufsteiger

Neu auf die Liste der besten Arbeitgeber im Bereich Versicherungen und Krankenkasse 2022 ist die Pax-Gruppe mit Platz 4 im Branchenvergleich und Rang 58 in der Gesamtwertung.

Zu den Aufsteigern zählt die CSS mit Rang 7 (Vorjahr:13) im Branchenvergleich und Rang 82 (Vorjahr: 170) in der Gesamtwertung.

Auch die Visana macht 2022 Boden gut: Sie rückt vor auf Platz 9 (Vorjahr: 11) bei «Versicherungen und Krankenkassen» und belegt auch in der Gesamtwertung mit Rang 91 eine deutlich bessere Position als im Vorjahr mit Platz 125.

Fortschritte verzeichnet die Sanitas Krankenversicherung mit Platz 12 (Vorjahr: 15) im Branchenvergleich und kann auch in der Gesamtwertung mit Rang 113 (Vorjahr: 227) Plätze gutmachen.

Neu auf die Liste der besten Arbeitgeber im Bereich Versicherungen und Krankenkasse schafft es Sympany mit Platz 17 und Platz 229 in der Gesamtwertung.

Stabil in Balance

Der Unfallversicherer Suva kann Platz 5 in der Branchenskala 2022 behaupten und rückt in der Gesamtwertung leicht vor auf Rang 74 (Vorjahr: 77).

Bei der Swica Gesundheitsorganisation reicht es 2022 in der Kategorie «Versicherungen und Krankenkassen» erneut für Platz 6. In der Gesamtwertung punktet das Unternehmen mit Platz 75 (Vorjahr: 87).

Swiss Life behauptet sich im Branchenvergleich stabil auf Platz 10 (Vorjahr: 10) und mit Platz 95 in der Gesamtwertung (Vorjahr: 119) deutlich zulegen.

Helvetia Versicherungen erreicht bei der Branchenbewertung 2022 wie im Vorjahr Platz 14 und rückt in der Gesamtwertung vor auf auf Platz 124 (Vorjahr: 187).

Absteiger

Die Helsana Gruppe ist mit Platz 8 (Vorjahr: 4) weniger gut benotet im Branchenvergleich und musst mit Rang 87 (Vorjahr: 73) auch in der Gesamtwertung 2022 mit weniger Punkten zufrieden sein.

Die Baloise Group positioniert sich neu auf Platz 11 (Vorjahr: 9) im Kreis der Versicherungen sowie auf Rang 97 (Vorjahr: 112) in der Gesamtwertung.

Axa Versicherungen positioniert sich als Arbeitgeber neu auf Platz 13 im Branchenvergleich (Vorjahr: Platz 8) und findet sich in der Gesamtrangliste auf Platz 119 (Vorjahr: 103) wieder.

Vaudoise Versicherungen fällt 2022 auf Rang 15 (Vorjahr: 7) im Bereich «Versicherungen und Krankenkassen» zurück und belegt in der Gesamtwertung Platz 135 (Vorjahr: 98) gesamt.

Die Allianz Schweiz büsst mit Platz 16 (Vorjahr: 12) im Kreis der Versicherer und Krankenkassen an Beliebtheit als Arbeitgeber ein, rückt dafür aber in der Gesamtwertung deutlich nach vorne auf Platz 138 (Vorjahr: 158).

Dieser Beitrag ist erstmals erschienen am 3.3.22. Ergänzt am 22.04.22.