Unsolidarisch seien sie, tönt es von links. Die Rede ist von den 1e-Vorsorgeplänen für besser bis sehr gut verdienende Mitarbeitende. Wer mehr als 126 900 Franken Bruttoeinkommen pro Jahr erarbeitet, kann die Altersvorsorge flexibilisieren (siehe Info-Box) und – das ist wohl noch entscheidender – die Umverteilung im BVG ein Stück weit kompensieren. Denn alle Zahlungen in einen 1e-Vorsorgeplan gehören nach der Pensionierung dem Sparer – unabhängig davon, ob der Umwandlungssatz im Obligatorium oder die Mindestverzinsung der Altersguthaben sinken.

Unsolidarisch also? Reto Spring, Präsident Finanzplaner Verband Schweiz (FPVS), kann das so nicht stehen lassen: «Unsolidarisch ist das System heute.» Und: «Zwei Drittel der BVG-Erträge werden von den Erwerbstätigen an die Pensionäre umverteilt.» Dabei sei es nie die Idee des BVG gewesen, Gelder umzuverteilen. Das sei sogar systemwidrig, so der Finanzplaner.

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1e – ab welcher Lohnhöhe sinnvoll?

Er begrüsst das Zusatzangebot durch 1e, auch wenn er den aktuellen «Hype» nicht ganz nachvollziehen kann. Bereits seit 2006 hätte es den Pensionskassen offengestanden, entsprechende Pläne anzubieten. Damals wurde mit dem Paragrafen 1e die Wahl verschiedener Anlagestrategien im BVG ermöglicht. Doch die Pensionskassen waren zurückhaltend mit der Einführung. Der Grund? Bis Oktober 2017 durften Pensionskassen den Versicherten keine Verluste belasten. Nun, da dies möglich ist, sind 1e-Pläne auch für Pensionskassen attraktiv, denn dank 1e kann das Langlebigkeitsrisiko des Kaders beim Rentenbezug aus der Bilanz getilgt werden.

Doch noch fristen die 1e-Pläne in der Altersvorsorge ein Nischendasein. Lediglich 0,4 Prozent des gesamten Vorsorgevermögens der Schweizer seien entsprechend investiert, führt Spring aus (siehe Interview unten). Markus Stierli, Leiter Vorsorgelösungen bei der Credit Suisse, ist aber hoffnungsvoll: «Die Nachfrage ist spürbar gestiegen. Grossunternehmen setzen derzeit noch vereinzelt darauf – hier gehen wir von einer Übergangszeit aus. Aber bei den KMU steigt die Nachfrage deutlich.»

Die wichtigsten Punkte zu 1e
Wer kann in 1e-Pläne anlegen? Die berufliche Vorsorge BVG ist in der Schweiz wie folgt geregelt: Das sogenannte Obligatorium umfasst Jahreslöhne bis 84 600 Franken. Für den obligatorischen Teil der Altersvorsorge wird aktuell ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent garantiert. Der überobligatorische Teil erstreckt sich von Löhnen ab 84 600 bis 126 900 Franken. Hier haben die Pensionskassen die Freiheit, den Versicherten das Altersguthaben zu einem tieferen Satz umzuwandeln. Alle Lohnbestandteile über 126 900 Franken können in 1e-Pläne einbezahlt werden (zur Auswahl stehen zehn Anlagestrategien mit wenig bis viel Risiko respektive Aktien) – sofern die Pensionskasse das anbietet. Im Gegensatz zum Obligatorium und Überobligatorium zahlt der Arbeitgeber keinen Beitrag an 1e. Alle Zahlungen werden von den Mitarbeitenden berappt. Und 1e-Gelder können nicht als Rente bezogen werden, sondern nur als Kapital.

Ähnlich wie Spring beurteilt Stierli die Lohnhöhe, ab der es sinnvoll ist, in einen 1e-Plan einzuzahlen. Stierli dazu: «Schon ab Löhnen, die unweit der Grenze der 126 900 Franken liegen, kann es Sinn ergeben, in einen 1e-Plan zu investieren. Zumal der Versicherte dann Einfluss hat auf die Anlagestrategie des Kapitals. Wichtig ist aber auch das Einkaufspotenzial. So können Sparer zumindest über ihre Einkäufe im 1e-Kapital verfügen, wie sie gerne möchten. Sie können sich natürlich auch in eine normale Pensionskasse einkaufen, aber dort müssen sie dann der bestehenden Strategie folgen. Wir sehen, dass teilweise Mitarbeiter mit Löhnen, die knapp über der 1e-Grenze liegen – sagen wir 140 000 oder 150 000 Franken –, durchaus gewichtige Einkäufe tätigen können. Und dann wird ein 1e-Plan auch wieder interessant.»

Das Problem dabei ist, dass viele Pensionskassen Mitarbeitenden erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe überhaupt eine 1e-Lösung anbieten – und in der Regel ist diese deutlich höher als 140 000 Franken.

Hürden beim Jobwechsel

Die beiden Experten sehen im Fall von 1e vor allem bei einem Punkt Handlungsbedarf – beim Wechsel des Arbeitgebers. Denn hier gibt es eine Reihe unbeantworteter Fragen. Stierli betont: «Der Wechsel der Pensionskasse ist im 1e-Bereich die grosse Herausforderung. Wünschenswert wäre eine gewisse Portabilität, ähnlich den 401(k)-Plänen in den USA.

Eine Lösung wäre zum Beispiel die Möglichkeit, Geld auch beim Wechsel des Arbeitgebers in der vorherigen Pensionskasse zu belassen, um den Anlagehorizont nicht zu brechen.» Spring ergänzt die Aussage von Stierli mit einem Beispiel: «Wird jemand frühzeitig entlassen, so muss er bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren. Der Topbanker mit sechzig Jahren, der bis dahin dynamisch in seinen 1e-Plan investiert hat, kann also nicht einfach den 1e-Plan weiterlaufen lassen und irgendwann später eine Kapitalauszahlung verlangen.»

Ein anderer Aspekt, der ebenfalls selten thematisiert wird, ist der Wechsel des Arbeitnehmers ins Ausland und die Steuerfolgen. Hochproblematisch könne das sein, erklärt Spring. Ein Wechsel nach Deutschland kann sehr teuer werden, da 1e-Pläne in Deutschland nicht analog der BVG-Gelder eingeschätzt werden. Es gibt also noch eine Reihe von Problemen bei 1e-Vorsorgeplänen zu lösen. Die Hauptfrage bleibt: Bietet meine Pensionskasse 1e-Pläne an und ab welcher Lohngrenze kann ich davon profitieren?

Fragen und Antworten zu 1e

Wer profitiert von den 1e-Plänen?
Reto Spring*: Grundsätzlich der Versicherte, denn alle 1e-Gelder gehören ihm und können nicht umverteilt werden. Und für die Finanzindustrie bedeutet diese Form der Vorsorge potenzielles Zusatzgeschäft. Allerdings ist der Umfang der so verwalteten Vermögen mit 3,5 Milliarden Franken noch sehr bescheiden. Das entspricht nicht einmal 1 Prozent des gesamten Vorsorgevermögens der Schweizer, konkret handelt es sich um 0,4 Prozent.

Weshalb sind die Volumen so bescheiden?
1e-Pläne stehen nur rund jedem zehnten Arbeitnehmer in der Schweiz offen respektive nur denen, die mehr als 126 900 Franken Bruttoeinkommen erzielen. Die Banken sehen hier indes grosses Wachstumspotenzial, die Rede ist von rund 50 Milliarden Franken.

Ab welcher Einkommenshöhe lohnt es sich überhaupt, in eine 1e-Lösung zu investieren?
Wer nur wenig mehr als 126 900 Franken verdient, für den lohnt es sich nicht, in 1e-Pläne zu investieren. Für potenzielle 1e-Kunden stellt sich eine Reihe von Fragen wie etwa «Habe ich bereits alle anderen Vorsorgemöglichkeiten ausgeschöpft?», «Wie werden die Berufsaussichten beurteilt?», «Was geschieht mit den Geldern im Fall eines Arbeitgeberwechsels?» und so weiter. Aber ja – für einzelne Arbeitnehmer ab einer Einkommenshöhe von mehr als 150 000 Franken kann eine 1e-Lösung sinnvoll sein.

Sprechen wir kurz über die Tücken eines Arbeitgeberwechsels bezüglich 1e.
Der 1e-Plan muss bei einem Stellenwechsel aufgelöst und beim neuen Arbeitgeber erneut abgeschlossen werden. Einerseits entsteht so ein «Apfel mit Birnen vergleichen»-Problem, weil sich die Angebote der Anbieter unterscheiden. Zudem fallen durch den Verkauf und Kauf von Wertpapieren eigentlich vermeidbare Kosten an. Besser wäre es, wenn die 1e-Pläne von einer unabhängigen Instanz verwaltet würden – ähnlich wie bei der dritten Säule. Das wäre grundsätzlich möglich, aber ein entsprechendes Angebot fehlt noch.

*Reto Spring ist Präsident des Finanzplaner-Verbandes Schweiz FPVS.

Interview: Peter Manhart und Karen Merkel