Mit der Verordnungsänderung müssten Hypothekarforderungen, bei denen die üblichen Belehnungs- und Tragbarkeitsgrenzen überschritten werden, durch die Banken mit zusätzlichen Eigenmitteln unterlegt werden. Derzeit sei bei den Banken aufgrund der aktuellen Tiefzinssituation eine erhöhte Kreditvergabe für Wohnimmobilien festzustellen, schreibt das EFD.
Mit dem geforderten variablen, antizyklischen Puffer solle die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber den Risiken eines übermässigen Kreditwachstums gestärkt werden, heisst es weiter. Der Puffer wirke aber auch einem übermässigen Kreditwachstum entgegen und begrenze den Aufbau systemischer Risiken im Finanzsektor. Er ergänze die teils prozyklisch wirkenden übrigen Eigenmittelanforderungen und sei auch ein wichtiger Bestandteil des Basel-III-Regelwerks.
Mit der Einführung des antizyklischen Puffers entspreche die Schweiz internationalen regulatorischen Standards. Seine Aktivierung wie auch die spätere Deaktivierung würde auf Antrag der SNB und nach Anhörung der Finma durch den Bundesrat erfolgen.
Die Vergabe von Wohnhypotheken in der Schweiz wächst weiterhin in rasantem Tempo. Eine Anfang November veröffentlichten Studie der UBS sieht in verschiedenen Gebieten Risiken für eine Überhitzung, vor allem in den Gegenden Zürich, Genf und Lausanne.
(tno/awp)