Neues Jahr, neues Steuererklärungsformular. Leider taucht bei den meisten erst beim Ausfüllen die Frage nach Steuersparmöglichkeiten auf. Da die Steuererklärung reine Vergangenheitsbewältigung ist, bieten sich dann allerdings kaum mehr Optimierungsmöglichkeiten. Damit man künftig profitieren kann, müssen jetzt die notwendigen Massnahmen in Angriff genommen werden. Um dabei die Wirksamkeit einer Steuerplanung beurteilen zu können, braucht es ein Grundverständnis des Steuersystems. Eines der wesentlichsten Elemente dieses Systems ist die Steuerprogression. Unter der Progression versteht man das Ansteigen des Steuertarifs in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen – je höher das steuerbare Einkommen oder Vermögen, umso höher die Steuern. Dazu ein Beispiel: In Zürich erhält ein reformiertes Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken eine Gesamtsteuerrechnung von 3760 Franken, wobei die Bundessteuer lediglich 254 Franken ausmacht. Verdoppelt sich das steuerbare Einkommen auf 100 000 Franken, steigt die Steuerlast auf rund 13 700 Franken an, auf mehr als das Dreieinhalbfache also. Die Bundessteuer macht nun bereits 2174 Franken vom Total aus, was einem fast unheimlichen Faktor von 8,5 entspricht. Massnahmen zur Steuerplanung sind wegen dieser stark progressiven Steuertarife dann am effektivsten, wenn es gelingt, die Progressionsspitze nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach zu brechen. Nehmen wir an, unser Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken hat in der Pensionskasse eine Lücke von ebenfalls 100 000 Franken. Wird die Nachzahlung in einem einzigen Jahr geleistet, sinkt das steuerbare Einkommen auf null, und die Steuerersparnis beträgt 13700 Franken. Bei einer gleichmässigen Verteilung der Einlage auf zwei Jahre steigt die Steuerersparnis auf 19 900 Franken. Vier jährliche Nachzahlungen von je 25 000 Franken brächten mit 21 750 Franken eine nochmals höhere Einsparung. Das Mass der jeweiligen Steuerersparnis und die optimale Variante sind allerdings stark vom Wohnort und von der persönlichen Steuersituation abhängig. Die Möglichkeit, der Steuerprogression ein Schnippchen zu schlagen, bietet sich in verschiedenen Bereichen, vor allem begünstigt durch die seit einigen Jahren geltende einjährige Gegenwartsbesteuerung. Grössere Renovationsarbeiten am Eigenheim sollten deshalb über das Jahresende hinaus oder dann gestaffelt ausgeführt werden. Ein identisches Muster gilt für alle steuerlich absetzbaren Kosten, etwa eine Zahnkorrektur, Weiterbildungskosten, gemeinnützige Zuwendungen oder Parteispenden. In gleicher Weise sollten auch Einkommenseinbussen über den Jahreswechsel gelegt werden, zum Beispiel eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen unbezahlten Urlaubs. Aber auch bei aperiodischem Zusatzeinkommen kann sich eine Staffelung auszahlen, zum Beispiel bei Boni und vor allem bei Dividenden aus Beteiligungen.

Partner-Inhalte