Wie sehen meine finanziellen Verhältnisse nach der Pensionierung aus? Kann ich meinen heutigen Lebensstandard halten oder muss ich den Gürtel enger schnallen? Oder kann ich mir gar eine vorzeitige Pensionierung erlauben?

Solche Fragen beschäftigen fast alle im Hinblick auf ihr Alter. Und sie sind nicht unberechtigt. Denn in vielen Fällen zeigt sich, dass AHV, Pensionskasse und Ersparnisse nur knapp ausreichen, um nach der ordentlichen Pensionierung den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Für die lang ersehnte Weltreise, für einen nicht auszuschliessenden Aufenthalt im Pflegeheim oder gar die Frühpensionierung braucht es zusätzliche Sparanstrengungen.

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Ein ehrliches Budget als Voraussetzung

Ein detailliertes und vor allem ehrliches Budget ist erste Voraussetzung, damit der künftige Finanzbedarf abgeschätzt werden kann. Ein gutes Hilfsmittel dazu bieten Budget- und Pensionsplaner, Online-Tools, die sich auf den Internetseiten vieler Banken und Finanzdienstleister finden.

Dabei zeigt sich, dass gewisse Ausgaben wie etwa jene für die Fahrt zur Arbeit entfallen, andere, wie vermehrte Reisen oder die Pflege von neuen Hobbys jedoch hinzukommen. Auch die Steuerlast sinkt unter dem Strich kaum. Das Einkommen mag zwar tiefer ausfallen, aber viele Steuerabzüge, insbesondere die Berufs- und die 3a-Abzüge, fallen dafür weg.

Rente könnte an Kaufkraft verlieren

Bei der Berechnung der künftigen Ausgaben ist unbedingt eine Inflationsrate einzuplanen. Wer heute monatlich 8000 Franken ausgibt, braucht in zehn Jahren auch bei bloss 1 Prozent jährlicher Inflation rund 8900 Franken, um seinen gewohnten Lebensstil weiterzuführen.

Auf Privatrenten gibt es jedoch keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei Pensionskassenrenten besteht kein Anspruch auf eine Anpassung an die Teuerung. Lediglich die AHV sieht alle zwei Jahre einen Teuerungsausgleich vor. Er basiert auf einem Mischindex, der aus der Lohn- und Preisentwicklung in der Schweiz errechnet wird.

Umwandlungssatz ist nicht gesichert

Ob die Renteneinkommen in der heute versprochenen Höhe auf alle Zeiten gesichert sind, ist zudem alles andere als sicher. Insbesondere bei den Pensionskassenrenten zeichnet sich eine Reduktion des Umwandlungssatzes von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent ab. Im Klartext: 100'000 Franken Vorsorgekapital bringen künftig statt 6800 Franken jährlich bloss noch 6000 Franken. Und auch dies gilt nur für den obligatorischen Teil der Pensionskasse. Darüber hinaus sind die Vorsorgestiftungen frei, den Umwandlungssatz selbst zu bestimmen. In der Realität liegt er heute oft bereits bei 5 Prozent oder gar darunter. Der Mischsatz aus obligatorischem und überobligatorischem Kapital könnte künftig also leicht unter 6 Prozent fallen. Parallel dazu sinkt die Verzinsung des Kapitalstocks, weil kaum mehr genügend sichere Renditen erzielt werden können.

Zu einem realistischen Finanzplan gehört schliesslich auch die Annahme einer bestimmten Lebenserwartung. Im Durchschnitt werden Männer 83 und Frauen 86 Jahre alt. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass rund die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer älter wird als diese Durchschnittswerte. Dieses «Langlebigkeitsrisiko» gilt es bei der Berechnung seines künftigen Vermögensverbrauchs zu berücksichtigen.

Lücke zwischen Einkünften und Ausgaben

Die Auflistung aller Einkünfte sowie Ausgaben zeigt, ob sich nach der Pensionierung eine Einkommenslücke auftut. Sie sollte spätestens mit etwa 50 Jahren ein erstes Mal erstellt werden. Denn eine allfällige Lücke zu schliessen, braucht Zeit und erfordert grosse Sparanstrengungen. Bleiben nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung, ist es meist zu spät dafür.

In aller Regel ist ein selbst ersparter Kapitalstock erforderlich, der Erträge abwirft und den man zur Finanzierung der Einkommenslücke zwischen Renteneinkommen und Lebenshaltungskosten beiziehen kann. Basis dazu ist die gebundene Vorsorge über die Säule 3a, die über die Jahre angespart wurde und erst noch die Einkommenssteuern gemindert hat. Derzeit dürfen Arbeitnehmende mit Pensionskasse bis zu 6768 Franken pro Jahr einzahlen; bei AHV-Pflichtigen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 33 840 Franken pro Jahr. Einlagen in die Säule 3a dürfen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bei der Auszahlung wird die Kapitalleistung beim Bund und in allen Kantonen separat vom übrigen Einkommen zu einem Vorzugssatz besteuert.

Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse

Da die Auszahlung aber in Abhängigkeit von der Höhe des Kapitals progressiv belastet wird, lohnt es sich, beizeiten mehrere 3a-Konten einzurichten. Sinnvoll sind bis zu fünf 3a-Konten oder Vorsorgepolicen, die man ab Alter 59 (Frauen) beziehungsweise 60 (Männer) dann gestaffelt über die fünf Jahre auflösen kann. So spart man leicht Tausende, wenn nicht Zehntausende Franken an Steuern, weil beispielsweise fünfmal 20'000 Franken beim Bund und in den meisten Kantonen deutlich weniger Steuern auslösen als einmal 100'000 Franken.

Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können eine sinnvolle Option sein. Steuerlich werden sie weitgehend gleich behandelt wie Einlagen in die Säule 3a: Die Einzahlungen dürfen direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das Vorsorgekapital selbst sowie die Erträge darauf bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Beim Bezug hat man dagegen die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder einer lebenslangen Rente. Der Kapitalbezug wird analog zur Säule 3a einmalig zu einem Vorzugssatz besteuert. Die Rente dagegen ist zu 100 Prozent zusammen mit dem übrigen Einkommen steuerpflichtig. Ob Rente oder Kapital die bessere Option sind, hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Oft ist eine Kombination aus Rente und Kapital die beste Lösung (siehe «Handelszeitung» Nr. 13 vom 31. März 2016).

Weitere Variante: Gemischte Lebensversicherungen

Eine ähnliche Funktion können gemischte Lebensversicherungen erfüllen, deren Sparanteil ab Alter 60 steuerfrei zur Auszahlung kommt. Ihre Rendite ist allerdings im heutigen Zinsumfeld so schlecht, dass sie sich nur im Ausnahmefall als Alternative anbieten. Dasselbe gilt für Leibrentenversicherungen, deren Rentenzahlungen erst noch zu 40 Prozent steuerpflichtig sind.

Darüber hinaus kann sich ein Fondssparplan mit einem Mix aus Aktien und Obligationen eignen, um das langfristige Sparziel zu erreichen. Wegen ihrer tiefen Gebühren eignen sich speziell börsenkotierte Indexfonds (ETF), die statistisch gesehen eher besser rentieren als aktiv verwaltete Fonds.

Liquiditätsreserve einplanen

Wo nebst den Renten keine zusätzlichen Einnahmen vorhanden sind, muss auch ein gewisser Vermögensverbrauch ins Auge gefasst werden. Denn die Zinserträge und Dividenden reichen meist nicht aus, um die verbleibende Einkommenslücke zu decken. So muss auch die Substanz angeknabbert werden: Dabei sollte man aber genau prüfen, in welcher Reihenfolge man sein Sparkonto beziehungsweise seine Fonds-, Aktien- und Obligationenbestände auflöst.

Eine gesunde Liquiditätsreserve sollte man zur Sicherheit auf jeden Fall behalten, auch wenn die Zinsen derzeit höchst bescheiden sind. Aktien und Aktienfonds haben den Vorteil, dass ihr Wertzuwachs steuerfrei ist. Dafür können sie wertmässig sehr stark schwanken, wie die letzten Börsenjahre gezeigt haben. Da im Alter vielleicht nicht mehr genügend Zeit bleibt, um Verluste auszusitzen, empfiehlt sich mit zunehmendem Alter ein schrittweiser Abbau der Aktienbestände.

Obligationen als «eiserne Reserve»

Obligationen und Oblifonds sind dagegen vergleichsweise stabil. Dafür muss der Zinsertrag voll versteuert werden. Da nach der Pensionierung das Einkommen tendenziell sinkt, ist dies allerdings nicht so schlimm, weil die Steuerprogression abnimmt. Obligationen können also sehr gut als «eiserne Reserve» für Krankheit oder Pflegeheim in späteren Jahren dienen.

Ein ähnlicher Zielkonflikt besteht auch bei der Frage, wie stark man die Hypothek auf sein Haus oder seine Eigentumswohnung abbauen soll. Zahlt man seine Schulden ab, so verringert sich zwar die monatliche Belastung beim Wohnen, auf der andern Seite steigen die Steuern. In der Regel lohnt sich das Abzahlen, solange eine genügend grosse Liquiditätsreserve verbleibt. Als gute Faustregel hat sich bewährt, die Schulden mindestens auf den Eigenmietwert der Liegenschaft zu reduzieren, nach Möglichkeit mehr.

Auch den Umzug vom grossen Einfamilienhaus in eine kleinere Eigentumswohnung ist eine Option. Die monatlichen Fixkosten sinken dadurch meist. Viele ältere Menschen nutzen deshalb die Jahre nach der Pensionierung, um in eine kleinere und pflegeleichtere Eigentumswohnung in Stadtnähe umzuziehen.

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