Aktienrückkäufe oder Nennwertzahlungen haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Von 1998 bis 2004 flossen allein durch Aktienrückkäufe 72,8 Milliarden Franken auf die Bargeldkonten der Aktionäre. Dazu kamen Milliarden Franken durch die Herabsetzung des Aktien-Nennwerts. Seit Beginn der achtziger Jahre haben sich zudem die Dividendenausschüttungen versiebenfacht: von gut 2 Milliarden Franken auf 14,4 Milliarden im Jahr 2004.

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Grundsätzlich wenden die Unternehmen drei verschieden Arten an, den Reichtum der Aktionäre zu mehren:

Nennwertherabsetzung

Der Nennwert einer Aktie wird beispielsweise von zehn auf fünf Franken herabgesetzt, fünf Franken pro Aktie werden an die Eigner ausbezahlt. Die Herabsetzung des Nennwerts ist nicht beliebig möglich. Für die Anleger fallen dabei keine Steuern an, weil es sich um einen Kursgewinn handelt.

Aktienrückkauf

Die Firma kauft einen Teil ihrer eigenen Aktien zurück und vernichtet sie danach. Dabei hat sie vier verschiedene Möglichkeiten:

1. Ein öffentliches Kaufangebot, so genannte Fixpreistender: Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, eine maximale Zahl von Aktien bis zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt zu einem festen Preis zu übernehmen.

Vorteil: Der Kleinaktionär hat Transparenz, er kennt die Konditionen genau. Steuerlich ist er besser dran als bei der zweiten Handelslinie und der Dividende.

Nachteil: Für die Firma riskant, da sie nicht weiss, wie sich der Aktienkurs entwickelt. Ausserdem ist die Transaktion recht teuer.

2. Via zweite Handelslinie: Die Firma beauftragt eine Bank oder einen Broker, eigene Aktien separat an der Börse zu erwerben. Dies ist mittlerweile die am meisten verbreitete Art des Aktienrückkaufs.

Vorteil: Der Verkäufer ist bekannt, die Gesellschaft kann ihm die anfallende Verrechnungssteuer direkt belasten. Es fallen dadurch weniger Transaktionskosten an.

Nachteil: Die zweite Handelslinie diskriminiert die Kleinaktionäre, weil sie die Differenz zwischen Nennwert und Rückkaufpreis versteuern müssen (der Fiskus behandelt diese Transaktion als steuerbare Teilliquidation).

3. Ausgabe von Gratis-Put-Optionen: Die Optionen ermöglichen den Kauf von Aktien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem fixen Preis. Sie sind handelbar und verschaffen dem Kleinanleger, falls er sie verkauft, einen steuerfreien Kapitalgewinn.

4. Direkter Rückauf: Die Gesellschaft kann auch selbst am Markt auftreten und einzelnen Investoren, die ganze Aktienpakete besitzen, ein Kaufangebot unterbreiten.

Vorteil: Wie bei der zweiten Handelslinie sind die Transaktionskosten geringer. Zudem entsteht kein Druck auf die Aktienkurse, da die Börse nicht involviert ist.

Nachteil: Die Gleichbehandlung der Aktionäre wird verletzt, und es besteht keine Transparenz. Eine Verletzung der Ad-hoc-Publizitätsvorschriften ist möglich.

Dividendenausschüttung

Die Dividende hat gegenüber den Aktienkursen lange Zeit ein Dornröschendasein gefristet. In den letzten Jahren hat sie aber mächtig aufgeholt. Auch wenn die Gewinne heftig sprudeln, schrecken viele Gesellschaften dennoch davor zurück, die Dividenden ad infinitum zu erhöhen, um beim Anleger keine falschen Erwartungen zu schüren. Hohe Cash-Positionen werden darum vermehrt nicht über reguläre, sondern über Sonderdividenden abgebaut.

Vorteil: Die Sonderdividende signalisiert eine kontinuierliche Dividendenpolitik, die Höhe ist variabel.

Nachteil: Die (Sonder-)Dividende ist vom Anleger als Kapitalgewinn voll als Einkommen zu versteuern. Auch wer sie nicht deklariert, zahlt gleichwohl 35 Prozent Verrechnungssteuer.