Jetzt ist es amtlich: Der Zweitwohnungsartikel gilt laut Entscheid des Bundesgerichts rückwirkend – konkret auf den 11. März 2012. «Der Hauseigentümerverband Schweiz bedauert den Entscheid», so die Reaktion von HEV-Direktor Ansgar Gmür. «Er dürfte für verschiedene Bauherren das Aus ihrer Zweitwohnungsträume bedeuten.»
Laut Gmür würden viele bereits erteilte Baubewilligungen vor dem Hintergrund des neuen Bundesgerichtsentscheids nun in Frage gestellt werden. Das Bundesgericht hebt damit Entscheide der Vorinstanzen auf und gefährdet bereits getätigte Investitionen.
Thomas Kappeler vom Bundesamt für Raumentwicklung sieht mit dem Gerichtsentscheid die Rechtsauffassung von Uvek und deren Vorsteherin Doris Leuthard bestätigt. «Wir waren immer davon überzeugt», wird er von «Newsnet» zitiert.
CVP-Präsident Christophe Darbelley spricht von «einem gravierenden Entscheid für den gesamten Alpenraum» – entsprechend ist der Walliser enttäuscht. Viele Baugesuche würden nun annulliert. «Wenn es in diesem Stil weitergeht, müssen wir uns eine Volksinitiative ernsthaft überlegen», so Darbelley gegenüber «Newsnet». Dabei ginge es nicht darum, die Weber-Initiative rückgängig zu machen, aber sehr abzuschwächen.
In Darbelleys Heimatkanton Wallis gelten etwa 1200 Fälle als sistiert. In Graubünden «nur» deren 200.
Franz Weber, Vater der Zweitwohnungs-Initiative, ist dagegen zufrieden: «Wir gehen weiter zum Ziel – dieses ist im Interesse der Schweiz», so Weber gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF.
(vst)
Ausgewählte Reaktionen auf Twitter
Christophe #Darbellay macht seinem Ruf als Polit-Vuvuzela wieder mal alle Ehre: Einfach mal loströten.. bit.ly/16OjLk3 #zweitwohnung
— Stefan Feldmann (@feldmann_uster) 22. Mai 2013
@beat_matter Nur eine Bodenwaschanlage(!) in Leuk. Alles was nach Zweitwohnung riecht, ist selbst im Wallis blockiert bit.ly/11bs06D
— Baumeisterverband (@BaumeisterCH) 22. Mai 2013
Bundesgericht schützt 2. Wohnungsinitiative vor Aushöhlung durch die Baulobby in den Kantonen.
— Leutenegger Oberholz (@SusanneSlo) 22. Mai 2013