Zum Auftakt des Berufungsprozesses um Carl Hirschmann ist vor dem Zürcher Obergericht der Psychiater befragt worden, der ein Gutachten über den Millionärserben erstellte. Er bescheinigt Hirschmann eine Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS genannt.

Bei ADHS handelt es sich um eine neurologische Störung, die sich durch Aggressivität, übersteigerte Emotionalität und Konzentrationsstörungen bemerkbar macht. Rund 6 Prozent der Kinder und Jugendlichen leiden darunter. Aber auch schätzungsweise 3 Prozent der Erwachsenen sind gemäss Gutachter von der Krankheit betroffen.

Bei Hirschmann kommt zu ADHS auch eine so genannte histrionisch-narzisstische Persönlichkeitsstörung dazu. Diese Störung zeigt sich unter anderem in theatralischem, egozentrischem Verhalten und einem übermässigen Bedürfnis nach Lob und Bestätigung.

Befund dürfte kaum strafmildernd sein

Strafmildernd dürfte sich dieser Befund allerdings nicht auswirken. Wie der Gutachter erklärte, ist Hirschmann trotz dieses Befundes voll steuerungsfähig. Dass er strafbare Handlungen beging, kann damit nicht unbedingt auf seine Krankheit geschoben werden.

Hirschmann erschien am Dienstag mit seinem neuen Anwalt Christoph Hohler vor dem Obergericht. Hohler hat in der Verteidigung des Millionärssohnes bereits vor Beginn der Verhandlung eine neue Taktik eingeschlagen.

Statt wie im erstinstanzlichen Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich alles zu leugnen, akzeptierte Hirschmann einen Teil der Verurteilung wegen sexueller Nötigung. Er räumt ein, dass er eine Freundin aus gemeinsamen Kindertagen auf einer Toilette zum Oralsex zwang.

Damit ist Hirschmann in diesem Punkt ein verurteilter Sexualstraftäter. Die weiteren Vorwürfe, unter anderem erzwungener Oralsex in seinem ehemaligen Club «Sain Germain», bestreitet er aber nach wie vor. Hirschmann wurde wegen mehrerer Delikte, darunter sexuelle Nötigung, vom Bezirksgericht zu 33 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Davon soll er 14 Monate absitzen. Der Rest ist mit einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung aufgeschoben.

Neben Hirschmann selbst ist auch die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden mit diesem Urteil. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten ohne Bewährung.

(tke/vst/sda)

Partner-Inhalte