Die Obergrenze für Privatvermieter auf Airbnb beträgt ab sofort 90 statt 60 Tage pro Jahr: Das entschied die Verfassungskammer in Genf. Nach einer Klage muss der Kanton Genf seine Vorschriften für die Vermietung eines Zimmers oder einer Wohnung über Airbnb oder andere Online-Plattformen ändern und die zuvor festgelegte Obergrenze ausweiten.

Der Berichte der «Tribune de Genève» wurde am Montag von der Sprecherin des Kantons bestätigt. Allerdings wird der Gerichtsentscheid nicht sofort in die Regelung aufgenommen. Denn den Klägern reicht die Ausweitung der Obergrenze nicht aus und das Bundesgericht angerufen.

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Bis dieser entscheidet, gilt erst einmal die 90-Tage-Regel. Der Kanton Genf wollte eine jährliche Vermietungsgrenze über Airbnb und Co. festlegen, um zu verhindern, dass sich der Wohnungsmangel weiter verschärft, wenn Wohnungen über einen längeren Zeitraum aus dem Mietmarkt genommen werden.

Der Kanton Genf hatte im Frühjahr die 60-Tage-Regel eingeführt und sich dabei an anderen Städten weltweit orientiert: Auch in Amsterdam ist Airbnb auf 60 Tage begrenzt, in San Francisco sind es 90, in Paris 120 und in Tokio gar 180 Tage. In der Schweiz versuchen andere Kantone gegen Online-Zimmervermittler vorzugehen: Zürich, Zug und Baselland ziehen eine Taxe von Airbnb ein.

(mlo)