Es sind die wichtigsten Gremien einer Firma: Wer es in den Verwaltungsrat (VR) oder die Geschäftsleitung (GL) geschafft hat, ist ganz oben angekommen. Gleichzeitig zeigt der Aufstieg eines Marketingchefs oder einer Rechtsverantwortlichen in VR oder GL die Bedeutung, die ihnen firmenintern zukommt. Umgekehrt kann der Rauswurf aus diesen Gremien als Abwertung einer ganzen Abteilung oder Sparte gesehen werden.

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Der «Klingler Governance & Vergütungsreport 2017» zeigt auf, wie stark die Rollen der einzelnen Chiefs in Schweizer Geschäftsleitungen ausgeprägt sind, also wie gross etwa der Anteil von Chief Marketing Officers, Chief Legal Officers und Chief Financial Officers ist und wie sich dieser in den letzten Jahren verändert hat. Analysiert wurden 198 Schweizer Unternehmen des Swiss Performance Index (SPI) – 1391 Verwaltungsräte und 1214 Geschäftsleitungsmitglieder. «Klar sichtbar ist der Trend zur Verkleinerung der Geschäftsleitung auf fünf bis sieben Geschäftsleitungsmitglieder», erklärt der Unternehmensberater Urs Klingler, der die Studie mit seinem Team durchgeführt hat. In den letzten Jahren seien die Funktionen des Chief Financial Officer, des Chief Organisation Officer und des Head of Product Services in Schweizer Geschäftsleitungen immer stärker geworden.

Medtech bläst auf

Schlechter sieht es hingegen für die Chief Marketing Officer und Personalchefs aus. Sie wurden in den letzten Jahren tendenziell aus den Leitungsgremien verdrängt. Auch Informatik-Verantwortliche und Leiter der Rechtsabteilungen, also beispielsweise der Chief Legal Officer, haben ihren Platz in der GL verloren. Verantwortliche für ein spezifisches Produkt konnten ihre Rolle in der GL halten.

Auch bei der Grösse der GL gibt es Unterschiede. Diese variieren zwischen 1 und 17 Mitgliedern, wobei der Grossteil der Firmen eine GL von 4 bis 7 Mitgliedern aufweist. Die meisten Branchen unterscheiden sich hinsichtlich der GL-Grösse nur wenig. Herausstechend bezüglich der Grösse ist aber der Medtech-Bereich, hier sind es durchschnittlich 7,7 GL-Mitglieder. Elektronik- und Produktionsunternehmen sind mit 3 oder 4 Mitgliedern durchschnittlich deutlich kleiner. Die Zahl der Frauen ist erschreckend gering. Sie besetzen nur 5 Prozent der Geschäftsleitungsposten – Chief Human Resources Officer ist die am häufigsten vertretene Position.

Struktur der Vergütung

Die Überlappungen zwischen Geschäftsleitungen und Verwaltungsrat sind stark ausgeprägt, so Urs Klingler: «Die Öffentlichkeit ist immer in der Erwartung, dass es eine klare Trennung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gibt. Dies ist aber praxisfremd, weil es von den knapp 200 untersuchten Firmen 48 Unternehmen gibt, bei denen eine Person sowohl im Verwaltungsrat als auch in der Geschäftsleitung Einsitz nimmt.» Zudem zeigt die Analyse, dass es Firmen gibt, bei denen der Verwaltungsratspräsident gleichzeitig Präsident des Compensation Committee ist, das über die Vergütung entscheidet, und dazu auch noch CEO des Unternehmens ist. «Das ist nicht unüblich, aber von der Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar», so Klingler.

Problematisch sieht er auch den geringen Frauenanteil in den Verwaltungsräten: Der Anteil liegt bei unter 10 Prozent. «Die Diskussion um Quoten ist mit diesen Angaben natürlich nicht vom Tisch», so der Vergütungs- und Governance-Experte. Die generelle Grösse der Verwaltungsräte variiert zwischen 2 und 19 Mitgliedern, im Median hat der VR 7 Mitglieder. Gearbeitet wird in den Verwaltungsräten meist mit spezialisierten Ausschüssen. Drei Viertel der untersuchten Unternehmen beschränken sich auf drei Ausschüsse. Mehr als 50 Prozent der Ausschüsse widmen sich einem abgegrenzten Themenbereich, am häufigsten dabei Audit, Compensation und Strategy. Bei den restlichen Ausschüssen mit mehreren Themenbereichen dominieren die Ausschüsse Audit and Risk, Compensation and Nomination sowie Nomination and Governance.

Die Vergütung der VR-Mitglieder im SPI besteht oftmals nur aus einer fixen Komponente, vielfach Honoraren. Bei VR sind variable Vergütungselemente fast ausschliesslich als Long Term Incentives ausgestaltet, weniger als 10 Prozent der Firmen nutzen Short Term Incentives. Das Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung liegt für GL-Mitglieder bei einem Anteil von 40 Prozent variabler und 60 Prozent fixer Vergütung an der Gesamtvergütung. Mit zunehmender Grösse des Unternehmens steigen die Long Term Incentives dabei zugunsten des Grundgehalts deutlich an.

Stefan Mair
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