Vier frühere Kadermitglieder der Tessiner Treuhandfirma Sogevalor sind am Freitag zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Strafgericht Lugano erachtet sie als mitverantwortlich für den Konkurs der Firma im Jahr 2004. Zwei der Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten. Der Richter sprach die ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder unter anderem des Betrugs beziehungsweise der Mittäterschaft bei Betrug schuldig.

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Den beiden weiteren Kadermitgliedern - dem früheren stellvertretenden Direktor und einem Buchhalter - wurden bedingte Haftstrafen von jeweils zwei Jahren auferlegt. Nach Ansicht des Richters haben sie sich der Misswirtschaft, der ungetreuen Geschäftsführung und der Dokumentenfälschung schuldig gemacht.

Alle vier Angeklagte sollen als Entschädigung Zahlungen in Millionenhöhe leisten. Zahlreiche Privatkläger machten dabei ihre Ansprüche geltend. Der Richter erachtete es als erwiesen, dass die Kunden der Sogevalor über Jahre hinweg betrogen und bestohlen wurden.

Die Mitarbeiter sollen über die finanziellen Probleme der Treuhandfirma genau Bescheid gewusst haben. Doch statt ihre Kunden darüber aufzuklären, hätten sie sie weiterhin zu Investitionen ermutigt. Das Geld diente teils zur persönlichen Bereicherung, teils zum Stopfen von Finanzlöchern.

(chb/aho/sda)