Dem Tiefsteuerkanton Schwyz droht die Verschuldung. Die Stimmberechtigten sollen deshalb eine Steuererhöhung für Gutverdienende und Vermögende beschliessen. Die tariflichen Anpassungen sind so ausgestaltet, dass Schwyz das Label «steuerattraktiv» nicht verlieren soll. Die Revision des Steuergesetzes umfasst mehrere Punkte, wovon ein Teil Anpassungen an das geänderte Bundesrecht sind. Die Gesetzesänderungen sollen der Kantonskasse total Mehreinnahmen von 66 Millionen Franken zuführen.

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Steigende Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich

Die letzte Steuersenkung war im Jahr 2009. Der Kanton Schwyz verbesserte sich im interkantonalen Steuerwettbewerb. Seither wird der Staatshaushalt aber auch von Defiziten geprägt - das Eigenkapital schmolz dahin.

Ohne Gegenmassnahmen würde eine Verschuldung und eine generelle Steuererhöhung unausweichlich, beschreibt der Regierungsrat in der Abstimmungsbotschaft die düsteren Aussichten. Als wichtigen Grund für diese Situation bezeichnet er die steigenden Zahlungen in den Nationalen Finanzausgleich, die Schwyz zu verkraften habe.

Sparmassnahmen und Mehreinnahmen

Der Regierungsrat will das Defizit sowohl mit Sparmassnahmen wie mit Mehreinnahmen beseitigen. Trotz der Steuergesetzrevision solle aber die hervorragende Position des Kantons im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb erhalten bleiben, schreibt er. Stärker belastet werden sollen Einkommen ab 230'400 Franken. Der Kanton rechnet hier mit Mehreinnahmen von 24,5 Millionen Franken.

Bei der Vermögenssteuer wird der Steuersatz von 0,5 auf 0,6 Promille erhöht. Um den Mittelstand zu schonen, werden gleichzeitig die Sozialabzüge erhöht. Die erwarteten Mehreinnahmen belaufen sich auf knapp 7,5 Millionen Franken.

Bodenspekulation bremsen

Mit weiteren 18 Millionen Franken rechnet der Kanton aus einer stärkeren Besteuerung der kurzfristig realisierten Grundstückgewinne. Diese Massnahme soll gleichzeitig die Bodenspekulation mässigen. Um weitere 14 Millionen geht es bei der Revision der Dividendenbesteuerung.

Die Stimmberechtigten können am 28. September über die Steuererhöhungen befinden, weil der Hauseigentümerverband Anfang August das Referendum eingereicht hat. Im Kantonsrat war die Vorlage mit 77 zu 12 Stimmen gutgeheissen worden.

(sda/ccr)