Zur Umsetzung der Masseineinwanderungsinitiative will der Bundesrat die Zuwanderung aus der EU mit einer Schutzklausel begrenzen. Eine solche möchte er im Einvernehmen mit Brüssel einführen. Gibt es keine Einigung, soll die Schutzklausel einseitig eingeführt werden.

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Eine entsprechende Botschaft stellte er für Anfang März nächsten Jahres in Aussicht. Parallel dazu werden die laufenden Konsultationen mit der EU weitergeführt mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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Details noch offen

Eine solche müsste die Verfassung respektieren und gleichzeitig das Freizügigkeitsabkommen einhalten. Damit wäre der bilaterale Weg gesichert und die Rechtssicherheit wieder hergestellt, schreibt der Bundesrat. Wie eine Einigung genau aussehen könnte, lässt er offen. Möglich wäre eine technische Lösung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens.

Auch die Ausgestaltung der Schutzklausel hat der Bundesrat erst grob skizziert. So soll bei der Zuwanderung von Angehörigen EU- und EFTA-Staaten eine bestimmte Schwelle festgelegt werden, ab der für das Folgejahr Höchstzahlen und Kontingente eingeführt werden. Der Bundesrat würde dabei festlegen, für welche Bewilligungsarten und für welche Aufenthaltszwecke sie gelten.

Lösung für Kroatien-Abkommen

Er würde dabei das gesamtwirtschaftliche Interesse der Schweiz und die Empfehlungen einer neuen Zuwanderungskommission berücksichtigen. Über die Höhe des Kontingents ist in den letzten Jahren viel diskutiert worden. Die SVP als Initiantin hat sich nie auf eine genaue Zahl festgelegt, die Forderungen von dieser Seite bewegen sich aber um eine Zahl von 40'000 herum.

Laut Bundesrat würde es eine einvernehmliche Lösung mit der EU erlauben, die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien zu ratifizieren. Das entsprechende Protokoll will der Bundesrat bereits unterzeichnen. In einer Erklärung will er zum Ausdruck bringen, dass sie sich bemüht, bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung die Vereinbarkeit zwischen dem Freizügigkeitsabkommen und der Bundesverfassung sicherzustellen.

Pragmatische Umsetzung

Nach Annahme der SVP-Initiative hatte der Bundesrat noch erklärt, das Protokoll nicht unterzeichnen zu können. Nun stehen die Zeichen auf Pragmatismus. Im Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat die einseitige Einführung von Kontingenten noch ausgeschlossen. Inzwischen hat sich aber die Idee einer Schutzklausel durchgesetzt. Vor wenigen Tagen hat sich economiesuisse-Präsident Heinz Karrer mit einer solchen einverstanden erklärt.

Im Rahmen der Umsetzung der Initiative will der Bundesrat auch den Vollzug des Abkommens verbessern. Der Bundesrat will ausschliessen, dass ausländische Stellensuchende in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Weiter will er Kriterien definieren, wann eine arbeitslose Person bei Stellenlosigkeit ihr Aufenthaltsrecht verliert.

Economiesuisse brachte Idee ins Spiel

Eine Zusatzbotschaft will er zu den Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz vorlegen. Dabei geht es um Erleichterungen für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, die sich dadurch besser in den Arbeitsmarkt integrieren sollen.

Für die Schutzklausel hat sich zuletzt auch Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer ausgesprochen. «Die Schutzklausel hätte den Vorteil, dass bis zu einer gewissen Höhe die volle Personenfreizügigkeit gelten würde», sagte Karrer im Interview mit dem «Tages-Anzeiger».

(sda/ccr)