Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: der Tod und die Steuern, sagte einst Benjamin Franklin. Wenn also der Tod unumgänglich ist, dann zumindest in dem Wissen, dass wir unser hart erarbeitetes Vermögen so weitergeben können, wie uns das passt. Dafür bietet das revidierte Erbrecht ab Januar 2023 mehr Spielraum.

Was längst überfällig war. Immerhin trat das derzeit noch geltende Erbrecht vor mehr als hundert Jahren in Kraft. Von Patchwork-Familien und Scheidungen war damals nicht die Rede, geschweige denn von Konkubinat. 

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