Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91,67 Prozent gut. Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht.

Die Vorlage kam im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.

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Es sieht einen dreistufigen Mechanismus vor. Die Amtsenthebung muss zunächst von 40 Parlamentsmitgliedern verlangt werden. Dann stimmt der Grosse Rat darüber ab, benötigt wird Mehrheit von drei Vierteln. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.

Beide Vorlagen kamen im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.

Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91,67 Prozent gut. Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht.

Das Verfahren sieht einen dreistufigen Mechanismus vor. Die Amtsenthebung muss zunächst von 40 Parlamentsmitgliedern verlangt werden. Dann stimmt der Grosse Rat darüber ab, benötigt wird Mehrheit von drei Vierteln. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.

Ende der lebenslangen Rente

Künftig erhalten Genfer Staatsräte ab dem achten Amtsjahr keine lebenslange Rente mehr. Die Stimmbevölkerung hat eine Initiative der Grünliberalen dem Gegenvorschlag des Grossen Rates vorgezogen.

Die Initiative verlangte, dass den Magistraten nur noch eine Rente während maximal zwei Jahren und in der Höhe von 70 Prozent des vorherigen Lohns ausbezahlt wird. Der Gegenvorschlag sah eine Entschädigung von 50 Prozent des Einkommens während drei bis fünf Jahren vor - abhängig von der Amtsdauer.

Die Initiative wurde nach vorläufigen Ergebnissen von 77,7 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen, der Gegenvorschlag von 55,9 Prozent. Beim Stichentscheid votierte eine Mehrheit von 54,42 Prozent für die Initiative der Grünliberalen.

Gegen neue Ladenöffnungszeiten

Neben den beiden Vorlagen zur Kantonsregierung stimmte die Genfer Bevölkerung bereits zum dritten Mal innert fünf Jahren über ein neues Ladenöffnungsgesetz ab. Nach vorläufigen Ergebnissen lehnte das Stimmvolk die Vorlage mit 53,17 Prozent ab. Gegen das neue Gesetz hatten die Gewerkschaften mit Unterstützung der linken Parteien das Referendum ergriffen.

Das neue Gesetz hätte Geschäften erlaubt, an drei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember - einem Feiertag in Genf - zu öffnen. Am Samstag wären die Öffnungszeiten von 18 auf 19 Uhr verlängert worden. Im Gegenzug wäre der Abendverkauf am Donnerstagabend bis 21 Uhr abgeschafft worden.