Nachdem zwei Gerichtsurteile die Zuständigkeit für die Strafverfahren geklärt hätten, habe das BAV nun die nötigen Schritte eingeleitet. Im Rahmen der Voruntersuchungen werde es zunächst Abklärungen über die möglichen Straftatbestände und die involvierten Personen machen. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Gemäss früheren Angaben des BAV soll die Bus Ostschweiz AG vollständig abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft haben. Dieses vermietete laut Mitteilung die Fahrzeuge von 2012 bis 2019 zu überhöhten Kosten zurück an die subventionierte Muttergesellschaft.

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Auch die BLS wird verdächtigt, jahrelang zu hohe Subventionen vom Bund bezogen haben. Laut einem Untersuchungsbericht des Wirtschaftsprüfers PWS wusste die Geschäftsleitung seit spätestens März 2017 von den zu viel bezogenen Bundesgeldern.