Die Grossbank UBS hat während der Finanzkrise vor zehn Jahren keine Rettung vom Staat gewollt. Das berichtet die «NZZ am Sonntag» mit Verweis auf den Präsidenten des UBS-Verwaltungsrates, Peter Kurer. Man sei vor rund zehn Jahren von der Nationalbank und der Bankenkommission an jenem Sonntagmorgen einfach in die Wohnung von Philipp Hildebrand bestellt worden, sagt der Manager. «Wir erklärten, die Lage sei schwierig, aber im Griff», betonte Kurer gegenüber der Zeitung. Man habe auch ohne Staatshilfe noch über genügend Liquidität verfügt, führte er weiter aus.

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Die UBS hatte sich damals gemäss Kurer mehrere Notfallpläne ausgedacht: Sich durchzuwursteln, Teile der Bank zu verkaufen, die gesamte Bank zu verkaufen, zu fusionieren oder Staatshilfe anzunehmen. Die Aufsichtsbehörden hätten sich davon jedoch nicht überzeugen lassen und forderten umgehende Rettungsmassnahmen. «Nationalbank und Bankenkommission haben ihren Rettungsplan als einzige verbleibende Option – diplomatisch ausgedrückt – sehr energisch vertreten», sagt Kurer.

Auslagerung in den Stabilitätsfonds unnötig

In der Folge wurde die UBS saniert, indem illiquide Papiere im Wert von 39 Milliarden Franken zur Liquidation in einen von der Nationalbank geführten «Stabilitätsfonds» ausgelagert wurden. Gleichzeitig wurde die UBS über eine Pflichtwandelanleihe des Bundes mit frischem Kapital versorgt.

Kurer behauptet heute, dass es die UBS «auch ohne die Staatsinterventionen geschafft hätte». Die Märkte hätten sich rasch erholt. «Oswald Grübel, der spätere UBS-Chef, hat uns gar den Vorwurf gemacht, dass wir die Nerven verloren hätten», sagt Kurer der Zeitung.

Der damalige EBK-Direktor Zuberbühler widerspricht Kurer deutlich: Viele Märkte seien auch nach der Rettungsaktion weiter nach unten gerutscht. Die Börsenwerte sanken reihum weiter, die UBS-Aktie erreichte erst im März 2009 ihren Tiefpunkt von unter 9 Fr. «Die These ‹wenn man lange genug gewartet hätte› kann man immer bringen», so Zuberbühler. «Aber eine Bank muss heute Auszahlungen tätigen können, sie kann ihren Gläubigern nicht sagen: ‹Wartet zehn Jahre, und kommt dann zu uns.›»

(sda/hec)