Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch Swiss gehört, hat einem amerikanischen Geschäftsreisenden Flugverbot erteilt. «All Ihre zukünftigen Versuche, mit den Fluggesellschaften unserer Gruppe zu reisen, werden unterbunden», heisst es in einem Schreiben, das der «Handelszeitung» vorliegt.

Der Passagier habe seit 2008 über 20 juristische Forderungen wegen Verspätungen und Gepäckschäden gegenüber Swiss, Lufthansa und Austrian Airlines gestellt. «Es ist offensichtlich, dass damit die Basis unserer Geschäftsbeziehung nachhaltig zerstört ist», schreibt die Airline dem Fluggast.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Fall vor New Yorker Bezirksgericht

Der betroffene Vielflieger hat Anfang Jahr gegen den Ausschluss Klage erhoben. Der Fall liegt nun vor New Yorker Bezirksgericht. «Weil ich zu viele Gerichtsverfahren gegen die Airlines der Lufthansa-Gruppe gewonnen habe, wirft der Flugkonzern mich raus», sagt der Betroffene gegenüber der «Handelszeitung». Es könne doch nicht sein, dass ein Passagier, der seine Rechte konsequent ausübe, hernach ein Flugverbot kassiere. «Ansonsten wäre dies der Freipass für Swiss und Co., die Passagierrechte bei missliebigen Kunden auszuhebeln.»

Erst diesen Monat hat der Betroffene eine weitere Klage gegen Swiss eingereicht wegen Gepäckschäden, welche die Airline nicht zurückerstattet habe. «Swiss, als eine führende europäische Airline, weigert sich, der Montrealer Konvention konsequent Folge zu leisten und täuscht so den Kläger wie Millionen anderer Passagiere rund um den Globus», heisst es in der Klageschrift. Gemäss dem Internetportal Airhelp werden weniger als 1 Prozent der Passagiere von den Airlines rechtmässig entschädigt.

Swiss-Sprecherin Karin Müller sagt zum Fall: «Wir haben Kenntnis von dieser Klage, kommentieren die Angelegenheit aber nicht weiter.»

Mehr zum Thema lesen Sie in der neuen «Handelszeitung», ab Donnerstag am Kiosk oder mit Abo bequem jede Woche im Briefkasten.