Wegen der Corona-Krise fallen massenweise Reisen und Veranstaltungen aus – oder sie werden verschoben. Während die meisten kleinen Kulturbetriebe ihren Kunden bereits gekaufte Tickets zurückerstatten, sind grosse Veranstalter weniger kulant. Wird ein Event verschoben, erstatten sie ihren Kunden den Ticketpreis häufig nicht zurück. 

Zu diesem Ergebnis kommt der Konsumentenschutz, der die Meldungen zahlreicher Konsumentinnen und Konsumenten sowie Umfragen und Stichprobentests ausgewertet hat. Nun fordert die Organisation die beiden grossen Ticketvermittler Starticket und Ticketcorner auf, die Veranstalter zu mehr Flexibilität gegenüber ihren Kunden anzuhalten. Denn werden Events verschoben, haben Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückerstattung.

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Sportveranstalter wenig kulant

Auch Sportveranstalter und Sprachreise-Anbieter seien wenig kulant und bestehen teilweise auf Gutschriften. So schliessen etwa die Veranstalter des GP Bern – einer der grössten Laufveranstaltungen in der Schweiz – eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr aus. Auch der EHC Biel erstattet gekaufte Tickets nicht zurück. 

Einige Sprachreiseveranstalter bieten ihren Kunden laut Konsumentenschutz zwar an, gebuchte Sprachaufenthalte zu verschieben, doch eine Rückerstattung ist bei keinem der acht grossen Anbieter möglich. 

Auf seiner Website bietet der Konsumentenschutz Musterbriefe für Rückerstattungen während der Corona-Krise.

(mlo)