Die Hälfte der Affäre ist ad acta gelegt. Sia-Abrasives-Angreifer Giorgio Behr hat eine Million Franken «Wiedergutmachungszahlung» geleistet und damit sein «begangenes Unrecht» ausgeglichen. Die Zahlung, vereinbart mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), fliesst zur Hälfte an den Bund, jeweils 150 000 Franken gehen an die Stiftung für das cerebral gelähmte Kind in Bern und den Verein Hilfe für hirnverletzte Kinder in Zürich. 200 000 Franken spendet Behr an die Schweizer Abteilung von Ashoka, einer Vereinigung, die im Sozialbereich tätige Unternehmer unterstützt.

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Behr hat damit von rund 36 Millionen Franken Gewinn, die er mit seinem Sia-Engagement verdient hat, nur eine Million eingebüsst. Die geringe Höhe der Wiedergutmachung soll aber nach BILANZ-Informationen «in der Nähe des Maximums einer zu erwartenden Strafe» gelegen haben: Hätte ein Gericht entscheiden müssen, wäre die Strafe etwa in dieser Höhe ausgefallen. Damit ist klar, dass das EFD Behr keinen vorsätzlichen Verstoss gegen die Offenlegungspflicht bei Aktienbeteiligungen nachweisen konnte, sondern sich eher am Delikt des fahrlässigen Verstosses gegen die Offenlegungspflicht orientierte – hier wäre eine Million die gesetzliche Höchststrafe.

Nicht erledigt ist der Streit zwischen der Finanzaufsichtsbehörde Finma und der Bank am Bellevue. Die Bank unter CEO Martin Bisang war Dreh- und Angelpunkt des Aufbaus von Giorgio Behrs 21,8-Prozent-Anteil an Sia Abrasives (BILANZ 10/2011), das er überraschend Anfang April 2008 meldete.

Die Finma erteilte der Bank Auflagen und droht für den Wiederholungsfall mit dem Entzug der Bankbewilligung. Dagegen hat die Bank beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, sekundiert von einem Gutachten des Zürcher Rechtsprofessors Peter Forstmoser. Die Beschwerde ging am 14. April beim Gericht ein. Für die Bank geht es um die Klärung der Frage, ob ihr Geschäftsmodell, das Brokerage von Aktienpaketen unter Zuhilfenahme sensibler Marktinformationen, rechtlich noch tragfähig ist – und damit um die Basis ihrer Geschäftstätigkeit und der Beziehung zur Aufsichtsbehörde Finma. 

Dirk Ruschmann
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