Mathias Rastorfer, Mitbesitzer von Gmurzynska, einer der führenden Kunstgalerien des Landes, ist in der Steueraffäre um den Zürcher Milliardär Urs Schwarzenbach ebenfalls unter die Räder gekommen: Die Oberzolldirektion hat eine Busse von 3,5 Millionen Franken gegen ihn verhängt, wie die «SonntagsZeitung» berichtete. Rastorfer soll Schwarzenbach dabei geholfen haben, bei der Einfuhr von Bildern Steuern zu umgehen, indem er ein für Galerien gültiges Privileg missbraucht habe.

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Er habe für Schwarzenbach mit einem sogenannten Verlagerungsverfahren Bilder eingeführt und so in Kauf genommen, dass die Einfuhrsteuern umgangen werden, indem er die in Kommission erhaltenen Bilder nur pro forma zum Verkauf ausstellte – unter anderem im Hotel The Dolder Grand, das Schwarzenbach gehört.

Rastorfer, der persönlich bisher in der Sache geschwiegen hat, wehrt sich nun gegen die Vorwürfe: «Tatsache ist, dass die Galerie Gmurzynska jedes eingeführte Kunstwerk bei der Einfuhr beim Zoll deklarierte und die Einfuhr ausserdem der Eidgenössischen Steuerverwaltung vierteljährlich meldet.» Wie die Oberzolldirektion darauf komme, es habe gar keine Verkaufsabsicht bestanden, sei ihm schleierhaft.

Jede Galerie habe ein ureigenes Interesse daran, Kunstwerke verkaufen zu können, um so eine Kommission zu verdienen. «Wüsste die Galerie Gmurzynska, dass sie missbraucht wird, um Kunstwerke einzuführen, die nie verkauft werden sollen, wäre das diametral gegen ihre Geschäftsinteressen: Sie würde so ja nie Geld verdienen!» Kunstwerke in «Special Locations» wie Hotels zum Verkauf auszustellen, sei in der Kunstwelt üblich. Gmurzynska praktiziere dies auch an anderen Orten wie dem «Badrutt’s Palace» in St. Moritz oder dem «Dorchester» in London.

Distanziertes Verhältnis

Das Verhältnis zum ehemaligen Topkunden Schwarzenbach soll sich abgekühlt haben, ist aus dem Umfeld der Galerie zu vernehmen. Was Rastorfer mit Schwarzenbach trotz deutlich distanzierterem Verhältnis jedoch immer noch verbindet: Beide wehren sich grundsätzlich gegen die Zuständigkeit der Oberzolldirektion, also dass diese das Verfahren überhaupt hätte führen dürfen.

Die Busse wurde bereits ausgesprochen. Noch steht aber gar nicht fest, dass Steuern zu bezahlen sind. Beides wird gerichtlich überprüft werden und ist daher nicht rechtskräftig: «Mit dem Vorwurf des angeblichen Missbrauchs des Verlagerungsverfahrens hat sich bislang kein Gericht befasst, geschweige denn mit der haltlosen Behauptung, dass man sich daran willentlich beteiligt haben soll», sagt Rastorfer. ERik Nolmans

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