So kann es nicht weitergehen, sagte sich Nicole Loeb, Hauptaktionärin und Chefin der gleichnamigen Warenhausgruppe. Der Grund für ihren Ärger: die zunehmenden administrativen Auflagen für den patronalen Wohlfahrtsfonds, den ihr Grossvater 1959 eingerichtet hatte. Diese wurden so kompliziert, dass der Fonds seiner ursprünglichen Aufgabe kaum mehr nachkommen konnte: nämlich den Mitarbeitern in finanziellen Notlagen unbürokratisch und schnell zu helfen.
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Und so hörte sich Loeb bei anderen Unternehmern mit Wohlfahrtsfonds um, etwa bei Alex Wassmer, Geschäftsführer des Baustoffspezialisten Kibag. Die Klagen waren überall dieselben: Aufgrund der Verschärfungen bei der beruflichen Vorsorge werde das Führen eines Wohlfahrtsfonds immer bürokratischer und immer teurer, hiess es. Viele Unternehmen hatten deshalb ihre freiwillige Vorsorgestiftung bereits liquidiert.

Vor 20 Jahren gab es rund viermal so viele Wohlfahrtsfonds

2015 existierten gemäss aktuellster Erhebung des Bundesamtes für Statistik noch 1405 Wohlfahrtsfonds (inklusive Finanzierungsstiftungen und Vorruhestandskassen), vor 20 Jahren gab es rund viermal so viele. Heute verwalten diese von Unternehmern freiwillig alimentierten Fonds rund zwölf Milliarden Franken. Das Vermögen der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen kann für aktive oder pensionierte Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene verwendet werden – im Fall einer finanziellen Notlage, bei nötigen Frühpensionierungen oder der Sanierung der Pensionskasse.
Anzahl aller Vorsorgeeinrichtungen

Massiver Rückgang: Anzahl aller Vorsorgeeinrichtungen (VE).

Quelle: BFS
Nun können die Stiftungsräte etwas aufatmen, denn seit dem 1. April 2016 wurden die administrativen Regeln für die Wohlfahrtsfonds gelockert – vor allem auch dank dem früheren FDP-Nationalrat Fulvio Pelli, der 2011 als Präsident der Interessenorganisation PatronFonds die Gesetzesrevision auf dem politischen Parkett angestossen hatte. Und dank seiner Nachfolgerin an der Spitze von PatronFonds, Nationalrätin Daniela Schneeberger.

«Nicht praxistauglich»

Die Gesetzesrevision sei mehr als überfällig gewesen, sagt die Anwältin und Vorsorgespezialistin Yolanda Müller, die sich mit Loeb und Wassmer im Vorstand von PatronFonds engagiert. «Es war für die Wohlfahrtsfonds eigentlich schon fünf nach zwölf», betont Müller. Doch immerhin gebe es erste positive Rückmeldungen: «Früher haben sich die Stiftungsräte und Unternehmer an mich gewandt, um ihren Wohlfahrtsfonds zu liquidieren. Der Rückgang wurde etwas gestoppt. Heute erhalte ich auch Anfragen für Neugründungen.»
 
Ganz zufrieden ist Müller jedoch noch nicht – insbesondere nicht mit den Regelungen in der AHV-Verordnung. Sie erachtet die neue Regelung rund um die Auszahlungen in Notlagen als «nicht praxistauglich» und zu restriktiv. Liegt keine Ausnahme von der AHV-Beitragspflicht gemäss der AHV-Verordnung vor, müssten die Arbeitgeber mehr als zehn Prozent Sozialversicherungsabgaben auf den Härtefallleistungen des Wohlfahrtsfonds entrichten. «Das sollten wir korrigieren», sagt Müller. «Wir sind mit den zuständigen Behörden im Gespräch.»
 
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Quelle: Bilanz