Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat den beiden KPT-Verwaltungsräten Walter Bosch und Bernhard Liechti für vier Jahre ein Berufsverbot auferlegt. Die Finma legt ihnen schwere Pflichtverletzung zur Last. Sie hätten bei der Festsetzung des Aktienpreises sowie bei Zahlungen aus Mandatverträgen an Verwaltungsräte die Regeln zum Umgang mit Interessenskonflikten unzureichend beachtet, schreibt die Finanzmarktaufsicht.

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Neben dem vierjährigen Verbot von Tätigkeiten in leitender Stellung im Finanzbereich müssen Bosch und Liechti auch ihre Bezüge aus den Mandatsverträgen mit der KPT seit dem Jahr 2009 abliefern. In ersten Stellungnahmen wehren sich Bosch und Liechti gegen die Vorwürfe - sie kündigten an, die Verfügung der Finma beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.

Neben dem Berufsverbot und dem Einzug der Mandatshonorare ordnete die Finma zudem die Suspendierung dreier weiterer in die damaligen Vorgänge involvierter Verwaltungsratsmitglieder an. Zudem wird die Finma eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung einreichen. Bis zur Neubestellung des Verwaltungsrates der KPT setzt die Finma einen Beauftragten mit Organstellung ein, der die KPT führen soll.

Durch eine von der PR-Firma «Hirzel Neef Schmid Konsulenten» verbreiteten Mitteilung äusserte sich Walter Bosch gegenüber den Medien. Die Anschuldigungen der Finma seien «ungeheuerlich, unzutreffend und unakzeptabel». Bosch hält fest, dass sich der Verwaltungsrat der KPT immer für das Wohl der Gesellschaft, der Mitarbeiter und Kunden eingesetzt habe und sich in seiner Arbeit keinerlei Verfehlungen habe zuschulden kommen lassen.

Zudem liess Walter Bosch verlauten, seine Bezüge hätten sich im üblichen Rahmen gehalten und seinem grossen Einsatz für das Unternehmen entsprochen.

(chb/laf/sda)