Der Mann hat sich Weltruhm erworben: als Dirigent und als omnipräsenter Superstar. Herbert von Karajan, Wahlschweizer mit österreichischem Pass, inszenierte nicht nur seine künstlerischen Auftritte, er zelebrierte sein ganzes Leben. So zum Beispiel bei seiner dritten Eheschliessung mit dem Dior-Model Eliette Mouret oder bei den Geburten der gemeinsamen Töchter, deren Patenschaften ganze Orchester übernahmen: für Isabel 1960 die Wiener Philharmoniker, für Arabel vier Jahre später Berlins Philharmonisches Orchester.

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Eine schrecklich nette Familie.

Doch heute steht der Dirigent im Zentrum eines wenig appetitlichen Streits um Geld. Es geht um sein Erbe, und die Akteure sind seine Witwe, die Töchter und ein Testamentsvollstrecker.

Seinen Wohlstand hat der Musikus stets gern präsentiert. Karajan pilotierte den eigenen Falcon-10-Privatjet, setzte Segel am 30-Meter-Mast seiner pompösen Yacht «Helisara», sass wahlweise hinter dem Steuerrad eines Ferrari Testarossa, eines Porsche Turbo oder eines Rolls-Royce und lud die Boulevardpresse ein zu Fototerminen in seine mondänen Wohnsitze nach St. Moritz, St-Tropez oder Anif im Salzburger Land.

Die reale Seifenoper steigerte den Marktwert des Meisters unaufhörlich, machte ihn zu einem Markenartikel und bescherte ihm immer neue, immer noch profitablere Plattenverträge. Wie kräftig Herbert von Karajans Kasse wirklich klingelte, kaschierte der Kapellmeister indes kunstvoll. Assistiert von Schweizer Juristen und Steuerexperten, konstruierte Karajan ein blickdichtes Gebilde von Briefkastenfirmen überall auf der Welt, wo Finanzbeamte gnädig taxieren – in Liechtenstein, Monaco, auf den Niederländischen Antillen oder in Panama. Sein steuertechnisches Hauptquartier richtete der Stardirigent bereits in den sechziger Jahren im Engadin ein. Am Suvretta-Hang in St. Moritz genoss seine Familie die Vorzüge einer Steuerpauschale. Bei der so genannten Besteuerung nach dem Lebensaufwand interessiert die Schweizer Vögte nicht, wie viele Millionen ein Immigrant wie von Karajan im Rest der Welt einsackt.

Dass sich nun der Vorhang hebt und den Blick freigibt auf Karajans Konten und Depots, verdankt das staunende Publikum einem Prozesskrieg, den Witwe Eliette von Karajan angezettelt hat. Sie tritt an gegen des Maestros Willensvollstrecker und berufenen Vermögensverwalter, den Zürcher Anwalt Werner Kupper.

Dem Juristen hat der Stardirigent persönlich die erste Geige in seinem finanziellen Orchester überlassen, indem er diesen zu seinem Testamentsvollstrecker ernannte. Aus Sicht der Erbin gibt es allerdings gar nichts mehr zu vollstrecken. Kupper, Jahrgang 1941, klammert sich aber an sein honorarpflichtiges Mandat und will «im Extremfall bis zum Ablauf der letzten Urheberrechte im Jahre 2059» zu Werke gehen. Er fühlt sich als Gralshüter des künstlerischen Nachlasses.

Natürlich geht es neben ideellen Werten unverändert um Bares. Der musikalische Nachlass des Grossmeisters mit «über 3000 Einspielungen von Werken von rund 130 Komponisten» spielt über den Tod hinaus Millionen ein. Dabei war Herbert von Karajan bereits an seinem Todestag, am 16. Juli 1989, «der wohl reichste klassische Musikexponent aller Zeiten» (Kupper). Mehr als 300 Millionen Franken an Honoraren und Lizenzeinnahmen hatte er in 81 Lebensjahren eingestrichen. Für reichlich Zuschuss sorgt das internationale Urheberrechtsgesetz bis zum Jahr 2059. Denn bis zum 70. Todestag eines Künstlers kassieren die Erben Tantiemen. Zig Millionen zusätzliche Franken im Erbfall Herbert von Karajan.

Eliette von Karajan: finanziell also eine lustige Witwe? Hinter den Kulissen gab es erste Dissonanzen schon zwei Wochen nach Karajans Ableben. Als nämlich am 31. Juli 1989 der Kreispräsident Oberengadin zur Testamentseröffnung schritt, lagen gleich mehrere letztwillige Verfügungen vor. Nach familiärer Fürsorge klingt Karajans Anordnung, «die nach meinem Tod eingehenden Honorare, Lizenzerträge, Gewinnbeteiligungen bei Eingang als eheliches Vermögen zu behandeln». Weniger harmonisch hingegen nimmt sich aus, dass der Patriarch handschriftlich seine beiden Töchter auf den Pflichtteil gesetzt hat. Und Witwe Eliette durfte sich auch nur auf den ersten Blick freuen, dass «die dadurch frei werdende verfügbare Quote» ihr zufallen sollte.

Was bei oberflächlicher Betrachtung einfach umsetzbar erscheint, entpuppt sich in Wahrheit nämlich eher als Drehbuch für eine komische Oper. Denn tatsächlich hatte der Erblasser höchstselbst seine wesentlichen Vermögenswerte nach Liechtenstein verfrachtet und eine Vermögensverwaltung en famille verhindert. Die ihm Angetraute Eliette hat nicht einmal ein eigenes Dach über dem Kopf. Die Residenz im Engadin gehört den Töchtern, schon um das Steuerprivileg generationenübergreifend zu sichern. Die Mama geniesst lediglich lebenslanges Wohnrecht am noblen Suvretta-Hang. Und das Quartier im Salzburger Land befindet sich im Besitz einer Liechtensteiner Stiftung.

Möglicherweise hatte der geniale Geldvermehrer massive Zweifel an den Steuertrick-Talenten seiner Erben. Deren vermutetes Unvermögen im Umgang mit seinem Vermögen dürfte Karajan im Blick gehabt haben, als er schon 1978 begann, Werte im dreistelligen Millionenbereich nach Liechtenstein zu transferieren. Im Fürstentum dirigierte der Maestro fortan mittels zweier Stiftungen die wesentlichen Kapitalströme aus seinem künstlerischen Schaffen. Sowohl in der Fondation Helibelle als auch bei International Music Establishment (IM) schloss der Schöpfer die Mitwirkung seiner Familie bei der Vermögensverwaltung aus. Jedenfalls berief Herbert von Karajan ausdrücklich nur seinen eidgenössischen Rechtsberater und Intimus Werner Kupper und den – obligatorischen – ortsansässigen Liechtensteiner Treuhänder Peter Ritter zu Stiftungsräten. «Ohne zeitliche Beschränkung.»

Dabei schien bei der Fondation Helibelle, der nach Erkenntnissen des Bündner Kantonsgerichts «punkto finanzieller Substanz wichtigsten juristischen Person aus dem Karajan-Imperium», familiäre Eintracht nur schon wegen ihres Namens gegeben. Das Kunstwort nämlich schöpfte der Stardirigent aus dem eigenen Vornamen und denjenigen von Frau und Töchtern. Die eigentliche Komposition der Stiftungsbestimmungen indes beschert dem geneigten Publikum nun erhellende Einblicke in Karajans Geringschätzung seiner Sippe.

Denn Witwe Eliette von Karajan kämpft in einem halböffentlichen Prozesskrieg gegen den Oberstleutnant a.D. Werner Kupper, will den langjährigen Nachlassverwalter endlich loswerden und die Schätze selbst haben.................................................................................................................
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Kuppers Stundenhonorar in Höhe von 1100 Franken hält Eliette von Karajan schlicht für überrissen. Dass der Rechtsanwalt sich sogar Briefpapier mit der Firmierung «Nachlassverwalter von Herbert von Karajan» drucken liess, empört sie.

Kupper denkt freilich nicht daran, das lukrative Mandat kampflos aufzugeben, ............................................., und für seine Dienste will der Anwalt mitnichten 1100 Franken, sondern lediglich 850 Franken pro Stunde verdienen. Dafür schützt er aus seiner Sicht das Lebenswerk des Kapellmeisters von Karajan – auch (oder gerade) vor der Witwe. Die Blondine beurteilt Kupper wenig schmeichelhaft: «Unerfahren, unfähig oder desinteressiert.» Der pensionierte Artillerie-Oberstleutnant der Schweizer Armee fährt bei der Umschreibung seines Auftrags verbal schwerstes Geschütz auf: «Verhinderung der Zerstörung des einzigartigen Werkes von Karajan.» Werner Kupper nimmt auch das Umfeld ins Visier, sieht das frühere Model Eliette von Karajan «von unseriösen und ungeeigneten Beratern umgeben».

Einen Sieg hat Madame von Karajan vor dem Kantonsgericht von Graubünden erstritten: Das Gerichtspräsidium beendete 15 Jahre nach Karajans Tod amtlich Anwalt Kuppers Mandat. Allerdings greift das Urteil nur in Chur, im benachbarten Liechtenstein hat es keine Gültigkeit.

Theoretisch gibt es ohnehin längst nichts mehr zu vollstrecken. Im April 1993 schlossen gemäss eines Churer Gerichtsurteils «Eliette von Karajan (verbleibende Erbin) und ihre beiden Töchter (ausscheidende Erbinnen) hinsichtlich des Nachlasses einen Vertrag» ab. Verkürzt gesagt, vergoldete die Mutter Isabel und Arabel den Pflichtanteil am väterlichen Nachlass mit jeweils 7 525 000 Franken. Die Nachkommen, inzwischen selbst Mütter von Karajan-Enkeln, gehen längst je eigene Wege. Die 44-jährige Isabel züchtet Pferde in Frankreich; ihre gerade 41 Jahre alt gewordene Schwester Arabel fördert junge Musiker in Osteuropa und engagiert sich als Tierschützerin. Das Bündner Kantonsgericht urteilt deshalb bündig: «Die mit dem Erbausscheidungsvertrag vereinbarte Erbteilung wurde vollzogen.» Formaljuristisch darf sich die Witwe von Karajan seit dem Jahr 1993 schon als Alleinerbin fühlen. Ein Willensvollstrecker scheint entbehrlich zu sein. Scheint.

Gäbe es da nicht die verwirrenden Formulierungen des Erblassers in mehreren letztwilligen Verfügungen. Herbert von Karajan hinterliess sowohl ein «musikalisches Vermächtnis» als auch einen «musikalischen Nachlass».

Als sein ausdrückliches «musikalisches Vermächtnis» stufte der Dirigent exakt 45 Musikstücke von 20 verschiedenen Komponisten ein, die er mit seinen Philharmonikern nicht nur vor Mikrofonen, sondern auch vor laufenden Kameras eingespielt hatte. Und zwar in der vollen Überzeugung, dass sich Musikliebhaber künftig Zeit raubende Anfahrten zu den Tonhallen dieser Welt ersparen und stattdessen kombinierte Bild- und Tonträger fürs Heimkino kaufen würden. Das so genannte «Compact Disc Digital Audio System», inzwischen praktisch in jedem Haushalt installiert, war noch Zukunftsmusik, als Karajan Anfang der achtziger Jahre dieses musikalische Vermächtnis deponierte. Ein Verlustgeschäft für den japanischen Elektro- und Musikriesen Sony, der Herbert von Karajans Träumerei mit 40 Millionen Mark Vorschuss honorierte. Gerade mal «rund 250 000 Bild- und Tonträger» dieser Machart fanden seither auf der ganzen Welt Abnehmer.

Karajans «musikalischer Nachlass» hingegen beweist Bestsellerqualität mit dem Verkauf von bisher «rund 250 Millionen Ton- und Bildträgern». Und die Zahlen steigen weiter. Seit dem Tod des Dirigenten, verbürgen die Churer Gerichtsakten, seien weitere 300 neue Werke herausgegeben worden. Karajans Kassen in Liechtenstein klimpern munter weiter dank der «Ausbeutung der Urheberrechte mittels rund 65 laufender Lizenverträge».

Da verwundert der gerichtlich bestätigte Schwund auf Karajans Konten von rund 171 auf etwa 86 Millionen Franken. Werner Kupper bedauert, das Urteil des Kantonsgerichtes von Graubünden in dieser Passage akzeptiert zu haben: «Ich hätte das Verfahren doch zum Bundesgericht ziehen müssen.» Aus seiner Sicht fehlt in Wirklichkeit kein Geld. Nur habe er in seiner Berichterstattung früher auch Eliette von Karajans Privatvermögen zum Fundus der Fondation addiert. Seit die Witwe ihm die Freundschaft aufgekündigt und ihn als persönlichen Vermögensverwalter rausgeworfen habe, liste er eben nur noch die Habe der Stiftungen auf.

Eliette von Karajans Prozessvertreter, der Churer Rechtsanwalt Robert K. Däppen, hüllt sich «nach Rücksprache mit meiner Mandantschaft» in beredtes Schweigen. Er wolle «weder die Darstellung von Dr. Kupper» noch die Anfrage der BILANZ kommentieren.

Für Attacken am Fürstlichen Gerichtshof in Liechtenstein liefert das vom Churer Kantonsgerichtspräsidenten Norbert Brunner verkündete Urteil scharfe Munition. Von oberster Bündner Warte aus gilt als «unbestritten, dass die Erbteilung seit 1993 vollzogen ist». Werner Kuppers Vortrag, er sei Bollwerk zur «Verhinderung der Zerstörung des einzigartigen Werkes von Karajan», wertet das Kantonsgericht als «anmassende Idee». Sie entlarve den Willensvollstrecker und beweise, «wie tief sich dieser verrannt hat». Der Richterspruch fällt unmissverständlich aus: «Ist der Wille vollstreckt, ist der Nachlass den Erben auch dann auszuliefern, wenn zu befürchten steht, dass diese weder in der Lage sind, es selbst zu verwalten, noch die Umsicht haben, die Verwaltung einer dafür geeigneten Person zu übertragen.»

Was aber hat Erblasser Herbert von Karajan im Sinn gehabt, als er das Juristen-Duo Kupper und Ritter «ohne zeitliche Beschränkung» einsetzte? Und seinen Rechtsberater Werner Kupper obendrein «als Organ» bei Karajan-Gesellschaften in England, Holland, Panama, auf den Niederländischen Antillen, Monaco und Österreich einsetzte? Nicht einmal eine Nebenrolle fiel für Witwe Eliette ab.

Da «ergänzen sich die Stiftungsräte ohne jeden Einfluss der Erben jeweils durch Kooptation selber», resümiert das Bündner Kantonsgericht. Übersetzt bedeutet das: Werner Kupper und Peter Ritter verlängern sich ihre Mandate gegenseitig – zwar nicht bis zum Jüngsten Gericht, aber womöglich eben bis an ihr Lebensende. Eher unwahrscheinlich ist nämlich, dass der bald 64-jährige Stiftungsratspräsident Werner Kupper das Inkasso der letzten Karajan-Tantiemen in exakt 54 Jahren noch selbst quittieren kann.

Nach Harmonie klingt zwischen den Zeilen, wenn der Rechtsanwalt einen möglichen Kompromiss in Aussicht stellt. «In Zusammenarbeit mit den Erben» kann sich Kupper vorstellen, den musikalischen Nachlass Herbert von Karajans schon vor Ablauf der letzten Urheberrechte im Jahre 2059 «in kompetente Hände und überzeugende Strukturen zu übergeben». Kupper präferiert eine «Überführung in zeitüberdauernde, familienunabhängige und von seriösen, geschäfts- und branchenerfahrenen Personen geleitete Strukturen».

Dieses Anforderungsprofil erfüllt ein Kandidat garantiert: Werner Kupper.

Siehe zu diesem Bericht das Bilanz-Interview mit Dr. Werner Kupper «Performance über dem Durchschnitt» vom 17. Januar 2006