Morgen Freitag kommt die «Affäre Mörgeli» in Zürich vor Gericht: Iris Ritzmann, ehemalige Mitarbeiterin des medizinhistorischen Institutes der Universität Zürich, muss sich wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihr vor, mit der Herausgabe vertraulicher Berichte die Affäre ins Rollen gebracht zu haben.

Der Staatsanwalt fordert, dass die 52-Jährige wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt wird. Die genauen Strafanträge will er erst während des Prozesses bekannt geben. Der mögliche Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Ritzmann soll einem «Tages-Anzeiger»-Journalisten vertrauliche Berichte zugespielt haben, in denen Christoph Mörgeli, damals noch Kurator des medizinhistorischen Museums, harsch kritisiert wurde.

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Ritzmann: Nur Fehlinformationen korrigiert

Ritzmann betonte von Anfang an, mit ihren Informationen die Berichterstattung über den später entlassenen Mörgeli weder initiiert noch verschärft zu haben. Sie habe nur Fehlinformationen korrigieren wollen, um Schaden von der Universität abzuwenden.

Unter Verdacht geriet die Titularprofessorin, weil die Uni den Ermittlern grosszügig E-Mail- und Telefondaten der Studenten und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt hatte. Für diese Herausgabe wurde die Uni mittlerweile vom kantonalen Datenschützer gerügt.

Ritzmann und ihr Mann Eberhard Wolff wurden verhaftet und mussten beide eine Nacht im Gefängnis verbringen. Das Verfahren gegen den Ehemann, ebenfalls Mitarbeiter des Instituts, wurde inzwischen eingestellt. Wolff reichte aber eine Beschwerde gegen den Staatsanwalt ein, weil dieser bei den Ermittlungen gegen strafrechtliche Bestimmungen verstossen habe.

Mörgeli nimmt an Prozess nicht teil

Der Prozess vom Freitag wird ohne den Hauptbetroffenen stattfinden. Christoph Mörgeli verzichtet auf die Teilnahme, wie er auf Anfrage sagte. Als Privatkläger macht der SVP-Nationalrat aber den Stellenverlust und den Reputationsschaden geltend. Auch von der Uni Zürich wird niemand an der Verhandlung teilnehmen.

Der Prozess vom kommenden Freitag ist bereits der zweite in der «Affäre Mörgeli» - und wohl auch nicht der letzte in dieser politisch und juristisch weit verzweigten Geschichte.

Kathy Riklin vor Gericht

Anfang November stand in Bern bereits CVP-Nationalrätin und Universitätsrats-Mitglied Kathy Riklin vor Gericht, weil sie das Amtsgeheimnis verletzt haben soll. Sie hatte sich in der Wandelhalle des Bundeshauses gegenüber einem Journalisten zur Sache geäussert.

Mörgeli zeigte sie daraufhin an - verlor aber den Prozess. Ob er den Fall weiterzieht, ist noch unklar, wie er diese Woche auf Anfrage sagte. Für den Rekurs hat er noch bis Anfang Dezember Zeit.

Verfahren gegen Mörgeli eingestellt

Amtsgeheimnisverletzung lautet auch der Vorwurf bei mehreren anderen Untersuchungen im Zusammenhang mit dieser Affäre. So wurde auch gegen Mörgeli selber ermittelt, weil er an einer Medienkonferenz vertrauliche Informationen publik gemacht haben soll. Angezeigt wurde er von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der Uni. Das Verfahren wurde gemäss Staatsanwaltschaft aber eingestellt.

Noch am Laufen sind hingegen die Ermittlungen gegen Mörgelis ehemaligen Chef Flurin Condrau. Mörgeli zeigte Condrau wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung an, weil sich dieser mit Aussenstehenden über die Sache beraten und Informationen herausgegeben haben soll.

Ermittelt wird wegen Amtsgeheimnisverletzung auch gegen die unbekannte Quelle, welche der Zeitung «Der Sonntag» die Information zuspielte, dass Mörgeli entlassen werden soll. Das Blatt machte die Kündigung publik, bevor sie von der Uni kommuniziert wurde.

Regierungsrätin unter Verdacht

Von der Affäre betroffen ist auch die Zürcher SP-Bildungsdirektorin Regine Aeppli. Die Oberstaatsanwaltschaft überwies dem Kantonsrat ein «Gesuch um Einleitung eines Ermächtigungsverfahrens». Der Rat muss somit entscheiden, ob ihre Immunität aufgehoben wird. Wann dieser Entscheid fällt, ist noch unklar.

Aeppli wird verdächtigt, den damaligen Uni-Rektor Andreas Fischer dazu angehalten zu haben, Mörgeli zu entlassen. Damit hätte sie sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft wurde aufgrund des kantonsrätlichen Berichtes über die Affäre aktiv. Parallel dazu wurde Aeppli auch noch von Mörgeli angezeigt.

Aeppli tritt zwar bei den Wahlen im Frühling nicht mehr an. Die Immunität für mutmassliche Straftaten während ihrer Amtszeit erlischt damit aber nicht.

(sda/dbe)