Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Landgericht den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Gröning werde der Beihilfe zum Mord in 300'000 Fällen für schuldig befunden, urteilte das Gericht am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Ob der gesundheitlich angeschlagene 94-Jährige haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

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Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Konzentrations-und Vernichtungslagerkomplexes Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war.

Gröning leitete Bargeld der Opfer weiter

Die Anklage beschränkte sich allerdings auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion. Dabei waren im Frühsommer 1944 binnen weniger Wochen mehr als 400'000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und in den meisten Fällen sofort ermordet worden.

Gröning leitete bei den Opfern gefundenes Bargeld nach Berlin weiter und bewachte in einigen Fällen deren Gepäck bei der Ankunft an der sogenannten Rampe.

Während des Prozesses berichteten zahlreiche Holocaust-Überlebende in bewegenden Zeugenaussagen von ihrem Schicksal. Gröning äusserte am Dienstag in seinem letzten Wort an das Gericht Reue und erklärte, Auschwitz sei ein Ort gewesen, «an dem man nicht mitmachen durfte». Das sei ihm bewusst.

(sda/me/ama)