Eine Klage der Universität Zürich wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter Christoph Mörgeli ist eingestellt worden. Anlass für die Strafanzeige war eine Medienkonferenz im April 2013, an der Mörgeli die Namen der Autoren eines als vertraulich eingestuften Expertenberichts bekannt gab.

Die Staatsanwaltschaft Zürich habe das Verfahren eingestellt, bestätigte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, am Donnerstag auf Anfrage einen Artikel im «Tages-Anzeiger». Mörgeli erhält eine Umtriebsentschädigung und Genugtuung von 8289 Franken. Die Einstellung ist gemäss Bouvard noch nicht rechtskräftig.

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Vertrauliche Namen genannt

Die Vorwürfe der Uni basieren auf einer Medienkonferenz vom 11. April 2013, die Mörgeli organisiert hatte. Mörgeli hatte die gemäss Uni vertraulichen Namen der Mitglieder einer internationalen Expertenkommission genannt, welche die Objektsammlung des Medizinhistorischen Instituts und Museums beurteilt hatten.

(awp/me)