Die Schweizerische Erdöl AG (Seag) wollte 2014 an der Grenze von Humlikon und Henggart im Zürcher Weinland nach Erdgas suchen. Ob der Bohrturm auffahren kann, ist allerdings höchst fraglich. Die Firma hat Ende Jahr keine Schürfkonzession mehr. Die für 2014 geplante Probebohrung sei gefährdet, bestätigte Patrick Lahusen, Vizepräsident des Verwaltungsrates, einen Bericht der Zeitung «Der Landbote». Grund dafür ist die Ende 2013 auslaufende Schürfbewilligung, die vom Zürcher Regierungsrat nach rund einem halben Jahrhundert nicht mehr erneuert wurde.

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Gegen den Beschluss hatte sich die Seag beim Verwaltungsgericht gewehrt. Sie wollte, dass die Konzession für weitere fünf Jahre verlängert wird. Das Gericht wies jedoch die Klage vollumfänglich ab, wie aus dem im Internet publizierten Entscheid hervorgeht. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, die Verlängerung der exklusiven Förderrechte sei der Seag zu Recht verweigert worden. Seit 2006 verbiete nämlich das Binnenmarktgesetz des Bundes die freihändige Vergabe von Monopolkonzessionen. Seither habe die SEAG damit rechnen müssen, dass die Schürfkonzession im Rahmen eines offenen Wettbewerbes vergeben werde. Ein Vertrauenstatbestand sei damit nicht gegeben.

Konzession grundsätzlich überprüfen

Der Regierungsrat will zudem die Konzessionsbedingungen einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen, weil der Text der aktuellen Konzession keinen Bezug auf heutige Nutzungsinteressen nehme. In seinem Entscheid wies der Regierungsrat zudem darauf hin, dass die bisherigen geophysikalischen Untersuchungen der Seag enttäuschend ausgefallen seien.

Die Seag sucht seit Jahrzehnten in der Schweiz nach Erdgas und Erdöl. Im Kanton Zürich erhielt sie erstmals 1957 eine «Konzession zur Aufsuchung und Ausbeutung von Erdöl». Diese wurde danach mehrfach verlängert - letztmals 2007. Diese Konzession läuft am 31. Dezember dieses Jahres aus. Ohne Schürfkonzession des Kantons könne der Bauplatz in einer Kiesgrube auf Humliker Gemeindegebiet nicht eingerichtet werden, sagte Lahusen. Ob die Seag den Entscheid des Verwaltungsgerichtes an das Bundesgericht weiterziehen wird, ist noch offen. Laut Lahusen wird der Verwaltungsrat an seiner nächsten Sitzung darüber befinden.

Hoffnung im Aargau und in Bern

Die Probebohrung im Zürcher Weinland sollte im zweiten Quartal beginnen. Falls die Seag nachträglich doch noch zu Konzession komme, werde sich der Bohrbeginn auf jeden Fall um ein Jahr verschieben, sagte Lahusen. Aus dem Geschäft ist die Seag aber ohnehin nicht. Unter anderem hat das Unternehmen seit 2012 eine fünf Jahre laufende Bewilligung, um auf Aargauer Kantonsgebiet Probebohrungen durchzuführen. Auch im Kanton Bern darf die Firma an mehreren Standorten nach Gas suchen.

(sda/se)