Halalfleisch soll auf allen Verkaufsstufen als solches deklariert werden müssen. Die zuständige Nationalratskommission hält an einem früheren Entscheid fest. Die Ständeratskommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Nun entscheidet das Parlament.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) beantragt ihrem Rat mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, einer Initiative von CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Deklarationspflicht für Halal-Importfleisch

Buttet verlangt eine Deklarationspflicht auf allen Verkaufsstufen für importiertes Fleisch von Tieren, die im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden. Diese Art des rituellen Schlachtens ist in der Schweiz verboten. Der Import dagegen ist erlaubt. Als Halal- respektive Koscherfleisch deklariert werden muss das Fleisch heute nur auf der ersten Verkaufsstufe.

Niemand wisse deshalb, wie viel davon auf dem Schweizer Markt erhältlich sei, argumentiert Buttet. In der Praxis sei es einfach, das Fleisch auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen.

Zuschlag auf Importe

Das findet Buttet auch deshalb stossend, weil nur wenige Betriebe an der Versteigerung der Importkontingente für das günstigere Halalfleisch teilnehmen. Daher verlangt er neben der Deklaration eine Angleichung der Zuschlagpreise an jene für normales Fleisch. Der Bundesrat dagegen sieht keine Probleme in der heutigen Regelung, wie er in Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse schrieb. Nach seinen Angaben reicht die Menge des importierten Halalfleisches nicht einmal aus, um den Konsum der muslimischen Gläubigen zu decken.

Die geltende Zollkontingentsmenge von total 525 Tonnen ergebe pro in der Schweiz lebenden muslimischen Gläubigen und Jahr rund 1,3 Kilogramm Halalfleisch von Rindern und Schafen. Der durchschnittliche Konsum an Rinds- und Schaffleisch betrage aber rund 15 Kilogramm pro Kopf und Jahr.

(sda/ise)

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