Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag in letzter Minute auf einen engen Ansatz bei den so genannten Patentboxen geeinigt. Die Niederlanden hatten Bedenken wegen ihrer KMU angemeldet. Für die Schweiz sind die EU-Diskussionen interessant, da sie selbst auch solche Boxen einführen will.
Bei diesen Boxensystemen werden Gewinne aus geistigem Eigentum wie etwa Patenten und Lizenzen tiefer besteuert als andere Gewinne. Ziel davon ist, Forschung und Entwicklung zu fördern. Sind diese Boxen jedoch sehr weit gefasst, können sie Unternehmen «wettbewerbsverzerrende» Steuervorteile bringen.
Um dies zu unterbinden, haben die Steuerexperten der EU-Staaten, Code-of-Conduct-Gruppe genannt, die in den EU-Ländern geltenden Boxensysteme unter die Lupe genommen. Ausserdem haben sie einen Vorschlag formuliert, den die EU-Staaten umsetzen sollten.
EU plädiert für OECD-Ansatz
Die EU-Steuerexperten plädieren für den modifizierten «Nexus Ansatz» - in Anlehnung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die zurzeit an neuen international geltenden Regeln gegen schädliche Steuerpraktiken von multinationalen Konzernen arbeitet.
Der «Nexus Ansatz» verlangt eine starke Verbindung zwischen dem Forschungs- und Entwicklungsort einerseits und dem Ort der Besteuerung für Patente und Lizenzen andererseits. Dies soll verhindern, dass Erträge aus Patenten von einem Land in ein anderes Land mit steuergünstigen Patenboxen verlagert werden.
Niederlande sehen KMU benachteiligt
Die EU-Finanzminister stimmten nun einem modifizierten «Nexus-Ansatz» zu - auch die Niederlanden. Amsterdam schreibt in einem Communiqué, dass es das Ziel unterstütze, «aggressive Steuerplanung und die Gewinnverschiebung zu unterbinden».
Doch wollte Amsterdam in einer Fussnote vermerkt wissen, dass an der von ihm aufgeworfenen Problematik betreffend KMU weiter gearbeitet werden muss. Denn es befürchtet, dass bei einer alleinigen Einschränkung auf Patente KMU benachteiligt würden, da das Erlangen von Patenten sehr teuer ist. Holland fordert, dass dieses Problem auf OECD-Ebene angegangen wird.
Signal an die OECD
Die Einigung der EU-Finanzminister dürfte denn auch als Signal an die Adresse der OECD gesehen werden. Denn bei der Präsentation der erster Ergebnisse Mitte September gab es in der OECD noch keine Einigung darüber, welche Arten von Patentboxen künftig akzeptiert werden.
Ende Oktober jedoch kam Bewegung in das Dossier: Grossbritannien und Deutschland einigten sich in dieser Frage auf enge Patentboxen. London hatte sich bis anhin für eine breite Definition von Boxen eingesetzt.
Schweiz will Patentboxen einführen
Für die Schweiz sind diese Entwicklungen in der EU und in der OECD von Bedeutung, da sie im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III Patentboxen einführen will. Denn nach der Abschaffung der fünf umstrittenen Spezialsteuerregimen wie etwa der Holdingbesteuerung will sie mit deren Hilfe weiterhin als Standort für Unternehmen attraktiv zu bleiben. Als Vorbild dienen ihr die britischen Boxen.
Als Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Unternehmenssteuerreform III Ende September vorstellte, hatte sie jedoch bereits angedeutet, dass es hierbei wahrscheinlich noch Anpassungen geben könnte. Denn die Schweiz will sich an die Vorgaben der OECD halten.
Ähnliche Bedenken wie in den Niederlanden scheint es auch in der Schweiz zu geben. Swissholding, der Verband der multinationalen Konzerne in der Schweiz, bezeichnet es als entscheidend, «ob die OECD den Nexus-Ansatz beschliesst». Der Verband schreibt weiter: «Dadurch würde der Anwendungsbereich der Patentboxen stark eingeschränkt und ein beachtlicher Teil der Forschungsaktivitäten von Schweizer Unternehmen steuerlich schlechter gestellt.»
Für diesen Fall sollte laut Swissholding den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, «eine gezielt auf die Patentbox abgestimmte Förderung von Forschungs- und Entwicklungsabgaben vorzusehen».
(sda/ise)