Das Parlament hat entschieden, dass Geschäften während des Corona-bedingten Shutdowns pauschal die Mieten um 60 Prozent erlassen werden soll. Die Obergrenze für den Zins beträgt 20'000 Franken pro Monat. Dieser staatlich verordnete Mieterlass markiert einen ordnungspolitischen Tiefpunkt.

Mit der Corona-Pandemie grassiert in Bundesbern der Etatismus: Statt auf einvernehmliche Lösungen zwischen Mietern und Vermietern zu setzen, welche die individuelle Situation berücksichtigen, schicken sich die Parlamentarier bis in die bürgerliche Mitte hinein an, alle Mietverhältnisse über einen Leisten zu schlagen.Dieser pauschale Zwangsverzicht ist aus liberaler Sicht nicht nur falsch, sondern geradezu fahrlässig. In der Gesamtsumme erscheint der Mieterlass von geschätzten 212 Millionen Franken zwar finanziell verkraftbar. Die Allerweltslösung produziert jedoch Krisengewinnler beziehungsweise Corona-Verlierer am Laufmeter.

Halbwegs gerechte Verhältnisse sehen definitiv anders aus, und zwar bei Mietern wie Vermietern.

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«Der Staatssupport für global agierende Konzerne muss besonders stossend wirken für all jene Gewerbler, die in der eigenen Liegenschaft arbeiten.»

Unter Letzteren befinden sich nämlich nicht nur gut gepolsterte Immobilienkonzerne, denen der Erlass bloss eine marginale Delle im Cashflow bescheren dürfte. Es gibt auch private Besitzer von Geschäftsliegenschaften, die ihre Altersvorsorge in Betongold gegossen haben und nun von den Mieterträgen leben. Sie trifft der happige Erlass empfindlich.

Ebenso ungerecht verhält es sich auf Seiten der Mieter: Internationale Handels- und Gastroketten beziehungsweise deren Franchisenehmer dürfen ob dem Parlamentsbeschluss jubilieren.

Die National- und Ständeräte haben Starbucks, McDonald’s & Co nämlich einen «Free Lunch» beschert. So wies der Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller in der Ratsdebatte zurecht daraufhin, dass die Filialmieten solcher Fast-Food-Giganten vielerorts weniger als 20'000 Franken pro Monat betragen. Der Mann muss es wissen: Keller ist Generalsekretär des Immobilienverbands in der Romandie.

Staatliche Präpotenz

Solcher Staatssupport für global agierende Konzerne muss besonders stossend wirken für all jene Gewerbetreibenden, die in der eigenen Liegenschaft arbeiten. Im Gegensatz zu ihren Konkurrenten im Mietverhältnis entgeht ihnen nämlich diese Corona-Hilfe.

Das Beispiel zeigt: Der Mieterlass ist eine bundesparlamentarische Zwängerei, die mehr Schaden anrichtet als Not lindert. Unsere Volksvertreter setzen dabei auf staatliche Präpotenz statt den Kräften des Marktes zu vertrauen. Dabei wären die Chancen auf einvernehmliche Lösungen intakt gewesen: Kein Vermieter kann den Konkurs seines Geschäftsmieters wollen. Gerade in Zeiten wie diesen. Hat doch Corona einen Digitalisierungsschub in Gang gesetzt. Er dürfte der Nachfrage nach Geschäfts- und Ladenflächen einen gewaltigen Dämpfer verpassen.

Insofern müssen die Liegenschaftsbesitzer ein ureigenes Interesse haben, sich mit ihren Bestandesmietern zu verständigen. Ohne Zwang aus Bern.