Die Unternehmenssteuerreform III stellt die Kantone vor grosse Herausforderungen. Damit die heute steuerlich privilegierten Gesellschaften nicht wegziehen, sollen die Gewinnsteuersätze gesenkt werden. Gemäss einer neuen Studie stehen vor allem Genf und beide Basel unter Zugzwang.

Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Zentrales Element ist die Abschaffung der privilegierten Besteuerung für Statusgesellschaften.

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Die einzelnen Kantone sind sehr unterschiedlich von der Reform betroffen. Die Kantone Basel-Stadt und Zug erwirtschaften beispielsweise über 50 Prozent der Unternehmenssteuererträge von privilegierten Firmen - die Steuerreform hat für sie damit eine grosse Bedeutung. Wallis, Aargau und Solothurn sind mit Anteilen von unter 2 Prozent dagegen nur schwach betroffen.

Tiefe Steuern für den Wettbewerb

In ihrem neusten «Monitor Schweiz» hat die Grossbank Credit Suisse nun untersucht, in welchem Kantonen der Handlungsbedarf wie dringend ist. «Die grosse Mehrheit wird die Steuersätze senken müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben» sagte Thomas Rühl, Leiter Regionalanalyse, am Dienstag an einer Telefonkonferenz.

Er empfiehlt sechs Kantonen (JU, BS, BL, GE, TI, VD), die Gewinnsteuern stark zu senken. Zehn Kantone (ZH, BE, SO, UR, GL, SH, NE, FR, GR, VS) sollten mit den Steuersätzen moderat hinunter. Den übrigen Kantonen (AG, SG, TG, LU, OW, AR, NW, ZG, SZ, AI) raten die Ökonomen abzuwarten.

Wettbewerb wird rauer

Den grössten Handlungsbedarf bei der Gewinnsteuer ergebe sich für Kantone mit hohen Steuersätzen und bedeutenden Erträgen aus privilegierten Gesellschaften, sagte Rühl. Vor allem für die beiden Basel und Genf präsentiere sich die Situation anspruchsvoll: Um für Unternehmen weiterhin steuerlich attraktiv zu bleiben, müssten dort die ordentlichen Unternehmenssteuersätze stark gesenkt werden.

Andere Kantone könnten sich dagegen bereits heute mit dem Ausland messen und würden durch alternative Standortvorteile entlastet, sagte Rühl: «Insgesamt dürfte der Steuerwettbewerb der Kantone durch die Unternehmenssteuerreform zunehmen.»

Um wie viel senken?

Einzelne Kantone hatten schon im Laufe der Vernehmlassung angekündigt, ihre Gewinnsteuersätze zu senken. Um wie viel, ist jedoch unklar. Der Bundesrat geht davon aus, dass die durchschnittlichen kantonalen Gewinnsteuersätze von 22 auf 16 Prozent gesenkt werden.

«Ob die Senkung so stark ausfallen wird, darf man bezweifeln», sagte Rühl auf Nachfrage der sda. Da auch die derzeit nicht privilegierten Gewinne tiefer besteuert würden, könnten die Steuereinnahmen der Kantone stark sinken. Im momentanen wirtschaftlichen Umfeld sei eine zu starke Senkung nicht realistisch.

(sda/mbü/me)