Die Massnahme ist in einem Rundschreiben des Generalkommandos der Hafenbehörden enthalten, mit dem die Richtlinie der Europäischen Union vom 8. April umgesetzt wird, mit der weitere Sanktionen gegen Russland eingeführt wurden, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag berichtete.

In dem Rundschreiben heisst es, dass Schiffe, die sich derzeit in italienischen Häfen befinden, diese "nach Beendigung ihrer kommerziellen Aktivitäten" unverzüglich verlassen müssen. Diese Massnahme gilt auch für Schiffe, die nach dem 24. Februar 2022 von der russischen in eine andere Nationalität umgeflaggt wurden.

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Das Dokument der Hafenämter erinnert auch daran, dass das Verbot - wie in der EU-Verordnung vorgesehen - nicht für Schiffe gilt, die auf Hilfe oder Zuflucht angewiesen sind, die aus Gründen der Seeverkehrssicherheit Zugang zu den Häfen benötigen oder die auf See Leben gerettet haben.