Weitere Niederlage für die Piratenpartei: Nach dem Aargauer, dem Berner und dem Zuger Regierungsrat tritt nun auch der Zürcher Regierungsrat nicht auf ihre Beschwerde wegen angeblich «rechtswidriger Wahlwerbung» in der Wahlanleitung ein.
Der Zürcher Regierungsrat sei für die Beschwerde nicht zuständig, da sie eine Sache auf Ebene des Bundes betreffe. Die Regierung trete deshalb nicht darauf ein, sagte eine Regierungs-Sprecherin auf Anfrage der sda.
Umstrittene Porträts
Die Piraten kritisieren die Kurzportraits von Parteien in den Wahlanleitungen, die von den Kantonen verschickt wurden. Vorgestellt werden in den Anleitungen nur Parteien, die bereits im Parlament vertreten sind. Die Piraten, die keinen Sitz haben, erhalten somit keine Plattform und fühlen sich deswegen diskriminiert.
Vor Bundesgericht hängig
Die Bundeskanzlei greife direkt in den Wahlkampf ein, argumentieren die Piraten und legten in den Kantonen Zürich, Bern, Zug und Aargau, in denen sie antreten, Beschwerde bei den Regierungsräten ein. Die Partei fordert gar, dass die Wahl vom Sonntag abgebrochen und neu angesetzt wird.
Wegen des Nichteintretens aus dem Aargau gelangte die Piratenpartei bereits ans Bundesgericht. Ob sie die Entscheide aus Zug, Bern und Zürich ebenfalls vor die oberste Instanz zieht, ist noch unklar.
(sda/chb)