Anrecht auf einen nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels sollen jene Pflegerinnen und Pfleger haben, die ein vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkanntes Diplom vorweisen können und zusätzlich eine höhere Fachausbildung der Stufe II abgeschlossen haben.

Interessenten, die «nur» eine höhere Fachausbildung der Stufe I abgeschlossen haben, müssen zudem zusätzlich einen Nachdiplomkurs an einer Hochschule von mindestens 200 Lektionen nachweisen können.

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So sieht es die Teilrevision einer Verordnung vor, die das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat.

Pflegeverband: Vorschlag ist diskriminierend

Aus der Sicht des Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) stellen diese Anforderungen eine «extreme Einschränkung» dar, die durch nichts zu rechtfertigen sei. Offensichtlich gehe es dem Bildungsdepartement darum, die Anzahl der Titel, die nachträglich verliehen werden, zu beschränken.

Bei anderen Gesundheitsberufen seien die Hürden für ein nachträgliches Diplom nämlich tiefer, kritisiert der Verband weiter. Der Vorschlag des WBF sei deshalb diskriminierend. Man könne ihn in dieser Form nicht akzeptieren.

Der Berufsverband erinnert daran, dass man sich nun seit bald zehn Jahren für die nachträgliche Diplomierung einsetze. Der jetzige Entwurf ignoriere alle bisherigen Verhandlungen und Gespräche.

Aus Sicht des Bildungsdepartements fördert der Vorschlag hingegen die Durchlässigkeit im Bildungssystem. Ausserdem werde der Pflegeberuf dadurch attraktiver, was im Kampf gegen den Fachkräftemangel helfe.

(sda/tke)