Das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien ist unter Dach und Fach. Der Ständerat hat sich am Dienstag als Zweitrat einstimmig dafür ausgesprochen. Damit erhält künftig auch Italien auf Anfrage Informationen über Steuersünder.
Das Abkommen sei eines unter vielen, stellte Finanzminister Ueli Maurer fest. Weil Italien ein wichtiger Partner sei, habe es dennoch Bedeutung. Das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen erleichtert es italienischen Bürgerinnen und Bürgern mit Bankkonten in der Schweiz, am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilzunehmen.
Regularisierung von Schwarzgeld
Jahrelang hatte zwischen der Schweiz und Italien ein Steuerstreit geschwelt. Dabei ging es unter anderem um die Regularisierung von Schwarzgeld. Weil die Schweiz in Italien auf schwarzen Listen figuriert, drohten im Selbstanzeigeprogramm für Gelder auf Schweizer Konten höhere Bussen.
Vor rund einem Jahr führten die Verhandlungen zu einer grundsätzlichen Einigung: Zwar verbleibt die Schweiz vorerst auf den schwarzen Listen, doch können italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen wie solche mit Konten in Ländern, die nicht auf einer schwarzen Liste stehen.
Zahlreiche Abkommen unterzeichnet
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen stellt dies sicher. Es erfüllt zudem den geltenden internationalen Standard für den Informationsaustausch auf Anfrage. Die Schweiz hat schon zahlreiche Abkommen nach diesem Standard unterzeichnet.
Wenn das geänderte Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft tritt, soll die Schweiz von jenen schwarzen Listen gestrichen werden, auf denen sie wegen des fehlenden Informationsaustauschs steht. Andere schwarze Listen haben mit den besonderen Steuerregimes für Holdings zu tun. Solange die Regimes nicht abgeschafft sind, will Italien an diesen schwarzen Listen festhalten.
(sda/gku/ama)