KMUs und Start-up-Unternehmen können auf funders.ch der Luzerner Kantonalbank (LUKB) neu auch Kredite aufnehmen. «Wir sind uns bewusst, dass wir als Bank hier Neuland betreten. Uns geht es primär darum, Erfahrungen zu sammeln», sagt LUKB-CEO Daniel Salzmann. «Wir schliessen aber nicht aus, dass das Crowdlending langfristig einen Teil des Kreditgeschäftes mit KMUs ergänzen könnte. Für diese mögliche Entwicklung wollen wir uns bereits heute fit machen.» 
Anders als beim bereits etablierten Crowdsupporting erhalten Geldgeber beim Crowdlending einerseits Zinsen und anderseits den ausgeliehenen Betrag zurück. Zudem ist das Crowdlending im Gegensatz zum Crowdsupporting stärker reguliert. So akzeptiert funders.ch als Kreditsucher (Starter) nur Firmen, Vereine oder Stiftungen, die im Handelsregister eingetragen sind, Privatkredite sind nicht zulässig, wie die LUKB ausführt. Demnach muss jedes Projekt, das mit einem Kredit finanziert werden soll, ein klares Ziel verfolgen, und die Kreditsumme muss mindestens 20'000 Franken betragen. 
 

So funktioniert Crowdlending auf funders.ch

Sind diese Kriterien erfüllt, können die Kreditsuchenden eine Beschreibung ihres Unternehmens mit Angabe des Kreditzwecks einreichen sowie unter anderem die Kreditlaufzeit, den Maximalzinssatz und den Minimalbetrag für Kreditgebote festlegen. Auf der Basis dieser Angaben und diverser Geschäftszahlen erstellt ein externes Rating-Unternehmen anschliessend ein unabhängiges Rating. Alle Angaben werden entsprechend auf funders.ch publiziert. Die LUKB betont, dass sie als Betreiberin von funders.ch jedoch keine bankübliche Kreditprüfung durchführe und keine Haftung für die Bonität der Kreditsucher übernehme. 
Auch für die Geldgeber (Funder) gibt es auf der Plattform gewisse Vorgaben. Kredite gewähren dürfen nur uneingeschränkt handlungsfähige natürliche und juristische Personen, welche ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in der Schweiz haben. Potenzielle Geldgeber müssen sich darüber hinaus auf funders.ch registrieren und aufgrund der regulatorischen Vorgaben (unter anderem Geldwäschereigesetz) ihre Identität mittels ID oder Pass verifizieren lassen, wobei die Online-Identifikation möglich ist. Anschliessend können die potenziellen Kreditgeber ihre Kreditgebote inklusive Zinserwartung direkt auf funders.ch abgeben. 
 

Zuteilung der Kreditzusagen im Auktionsverfahren 

Für die Einreichung der Kreditgebote besteht eine Zeichnungsfrist. Ist die gesuchte Finanzierungssumme erreicht oder sogar überzeichnet, beginnt das Auktionsverfahren für die Zuteilung der gemachten Kreditzusagen. Dabei erhalten die für die Kreditsuchenden vorteilhaftesten Angebote den Zuschlag. Die Geldgeber erhalten während der Kreditlaufzeit von den Kreditnehmern die im Voraus festgelegten Zins- und Rückzahlungen. Für die Kreditsucher (Starter) fällt eine einmalige Vermittlungsgebühr von 0,8 Prozent des Kreditbetrags und für die Kreditgeber (Funder) eine ebenfalls einmalige Vermittlungsgebühr von 0,8 Prozent ihres gesprochenen Kreditbetrags an. Kommt eine Finanzierung nicht zustande, so entstehen weder für Starter noch für Funder Kosten. 
 

Start mit zwei Projekten  

Zum Start des Crowdlendings auf funders.ch sind bereits zwei Unternehmen aus dem Kanton Luzern mit Kreditgesuchen online: Der 2017 gegründete E-Bike- Hersteller AureusDrive mit Sitz in Horw will mit dem angestrebten Crowdlending von 50'000 Franken (Höchst-Zinssatz 6 Prozent, Laufzeit bis 2020) die zweite Produktionsserie in Auftrag geben. Die Kleinbrauerei Soorser Bier sucht einen Kredit von 60'000 Franken mit einer Laufzeit bis 2022 und einem Maximal-Zinssatz von 5,5 Prozent. 
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