Das Versicherungsvertragsgesetz VVG wird im Auftrag des Parlaments modernisiert und an die heutigen Anforderungen des Kundenschutzes angepasst. Der Versicherungsverband SVV unterstützt die Stossrichtung, die Kundenrechte dank diverser Anpassungen auszubauen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Auf Regulierungen, die ohne Not Kosten verursachen, sei dagegen zu verzichten.

Zentrale Anliegen unterstützen

Das VVG regelt die Vertragsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Die Privatversicherer begrüssen, dass sich der VVG-Entwurf an den Vorgaben des Parlaments orientiert. Damit die Revision gelingt, trage der SVV zentrale Anliegen der Konsumenten mit. So unter anderem:

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• Ein Kündigungsrecht, damit Kunden auch bei Verträgen mit langer Laufzeit aussteigen können.
• Längere Verjährungsfristen, damit die Versicherungskunden neu bis zu fünf Jahren nach einem Schadenfall Leistungen verlangen können (bisher zwei Jahre).
• Ein Widerrufsrecht, das den Versicherungskunden erlaubt, innerhalb einer festgelegten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Mit diesen Konsumentenanliegen werden die Rechte der Versicherungskundinnen und -kunden ausgebaut. Diese Neuerungen ergänzen schon bestehende staatliche Schutznormen, wie das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Aufsicht durch die Finma. Die Versicherer haben auch freiwillig Massnahmen zum Schutz der Kunden ergriffen, so der SVV in der Medienmitteilung. Dazu gehören die Schaffung der «Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» sowie des Gütesiegels «Cicero» zur Stärkung der Beratungsqualität. Die Gesamtheit dieser Massnahmen böte ein hohes Schutzniveau für die Kunden und hätte sich auch in der Finanzkrise von 2007/2008 bewährt.

Regulierung kostet

Gemäss dem Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat in der Vorlage auf neue Regulierungen verzichtet, die Mehrkosten verursachen, ohne den Kunden einen Mehrwert zu bieten. Konsumentenanliegen sind selten kostenneutral. Zusätzliche Dienstleistungen der Versicherer wie unverhältnismässige Informationspflichten führen zu einer Zunahme des Verwaltungs-, Kosten- und Leistungsaufwands. Auch rechtliche Schieflagen treiben die Kosten in die Höhe, so zum Beispiel, wenn Verletzungen der Anzeigepflicht keine Konsequenzen mehr hätten.
Die Versicherer können solche Dienstleistungen jedoch nicht zum Nulltarif gewähren. Die Folgen wären – so der SVV – ein erhöhtes Prämienniveau, was kaum im Interesse der Kunden sei. Dass die Zahlungsbereitschaft der Kunden für mehr Konsumentenschutz im Durchschnitt gering ist, belege übrigens eine Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen von 2016. Der Versicherungsverband spreche sich daher für einen «praxistauglichen Konsumentenschutz» aus.