Der Zugang zum Schweizer Fondsmarkt ist träge und kostspielig. Die Bewilligungshürden der Finma sind hoch. Die Produkte entsprechend teuer. Und steuerlich sind Fondsprodukte nach Schweizer Recht für die Anleger unattraktiv. Daran hat sich auch nichts geändert, als 2006 zusätzlich zu den bisherigen beiden Fondstypen (FCP und Sicav) die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK) und die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (Sicaf) geschaffen wurden, die eigentlich Erleichterung bringen sollten. Gerade mal 21 KGK wurden seither lanciert. Und null Sicaf. Hauptgründe: Steuerlich gelten Sicaf als intransparent und sind darum voll steuerpflichtig. KGK gelten zwar als transparent. Aber der Rückbehalt der Verrechnungssteuer und die stark eingeschränkten Vertriebsmöglichkeiten in der EU und in vielen weiteren Ländern machen sie für internationale Investoren unattraktiv. Abhilfe solle nun die neue Fondskategorie Limited Qualified Investor Funds (L-QIF) bringen. Nach dem Vorbild verschiedener EU-Staaten sollen L-QIF von der Bewilligungspflicht befreit sein.

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Im Zeichen der Transparenz

Ein Prospekt im eng definierten Rahmen des Gesetzes über kollektive Kapitalanlagen (KAG) ist nicht erforderlich. Zudem unterliegen L-QIF – im Gegensatz zu herkömmlichen Produkten - keinen Einschränkungen bezüglich Anlagen und Risikoverteilung. Und sie gelten als transparent (ausser in der Form des Sicaf ), sind also nur beim Anleger steuerpflichtig, nicht aber auf Ebene der Gesellschaft. Damit können innovative Fondsprodukte schnell und kostengünstig auf den Markt geworfen werden.

Attraktiv ist das vor allem auch für Fonds, die aktuelle Trends etwa aus dem Bereich Private Equity und Venture Capital aufnehmen wollen. Gerade Startups auf dem Sprung zur Expansion versprechen sich viel vom neuen Anlageinstrument. Im Gegenzug stehen L-QIF nur qualifizierten Anlegern offen, also etwa Banken, Versicherungen, Pensionskassen und vermögenden Privatpersonen.

Wenn weiterhin alles rund läuft, dürften die ersten L-QIF im Jahr 2021 zur Zeichnung aufgelegt werden. Die Vernehmlassung ist Mitte Oktober 2019 abgeschlossen worden. Das neue Anlageinstrument hat darin breite Unterstützung von den bürgerlichen Parteien, den Kantonen und den interessierten Verbänden aus Finanz und Wirtschaft gefunden. Sie alle versprechen sich davon, dass Fonds vermehrt in der Schweiz aufgelegt werden und damit auch ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette im Land bleibt. Allerdings: Die Nachteile beim wichtigen Marktzugang zur EU werden damit nicht gelöst.

Lediglich die Linke bemängelte einen «ungenügenden Anlegerschutz» und lehnt den neuen Fondstypus darum ab. Im Parlament dürfte die Vorlage dennoch problemlos passieren. Mit einem Referendum ist nicht zu rechnen.