Die Zeit der Pensionierung will gut vorbereitet sein, denn bei Vorsorge- und Steuerthemen beeinflussen sich die jeweiligen finanziellen Verhältnisse der Partner oft gegenseitig. Daraus ergeben sich planerische Möglichkeiten, die sich zur Optimierung der persönlichen Situation nutzen lassen.

Auszahlungen von Vorsorgegeldern werden von der Kapitalleistungssteuer erfasst. Dies gilt für Säule-3a-Konten/-Policen, Freizügigkeitsgelder und Kapitalleistungen aus Pensionskassen. Die Steuer ist meist progressiv ausgestaltet, weshalb es sich in der Regel lohnt, die Auszahlungen nach Möglichkeit auf verschiedene Steuerperioden zu verteilen. Bezüge durch Ehegatten oder eingetragene Partner im gleichen Kalenderjahr werden kumuliert besteuert. Deswegen empfiehlt es sich, diese zeitlich aufeinander abzustimmen.

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Falls beide Ehegatten im gleichen Kalenderjahr pensioniert werden und jeweils (Teil-)Kapitalbezüge tätigen, kann dies zu erheblichen Steuernachteilen führen. Je nach Situation ist es deshalb sinnvoll, den Pensionierungszeitpunkt einer Person nach Möglichkeit so zu verschieben, dass deren Kapitalauszahlung in ein anderes Steuerjahr fällt. Altersleistungen aus Pensionskassen werden normalerweise am ersten Tag des Folgemonats fällig. Bei einer Pensionierung per Ende Dezember zum Beispiel liegt die steuerrechtliche Fälligkeit somit im Folgejahr. Werden die Bezüge in diesem Sinne gestaffelt, kann je nach Wohnkanton eine markante Steuerersparnis erzielt werden.

Die Entscheidung «Rente oder Kapital» gilt als eine der zentralen Weichenstellungen bei der Pensionierung. Diese gilt es optimal auf die individuellen Bedürfnisse und die persönliche finanzielle Gesamtsituation abzustimmen. Bei den Leistungsniveaus verschiedener Pensionskassen gibt es heutzutage erhebliche Unterschiede. Verfügen beide Partner über eine Pensionskasse, stellt sich deshalb die Frage, aus welcher Pensionskasse eher Rentenund aus welcher Kapitalleistungen bezogen werden sollen.

Welche Pensionskasse ist wofür?

Zunächst empfiehlt es sich, die Umwandlungssätze (Prozentsatz, mit dem das vorhandene Pensionskassenkapital in eine jährliche Rente umgerechnet wird) der Pensionskassen zu vergleichen. Es liegt nahe, den Rententeil primär bei derjenigen Pensionskasse mit den höheren Umwandlungssätzen zu beziehen. Pensionskassen sind bei der Festsetzung des Umwandlungssatzes frei, solange die gesetzlichen Minima eingehalten werden. Dabei reicht die Spanne von 6,8 Prozent bis weit unter 5 Prozent – ein markanter Unterschied von über einem Viertel.

Ferner sollten die Leistungen unter den Ehegatten tendenziell angeglichen werden. Das heisst, den (Teil-)Kapitalbezug wenn möglich zulasten der kapitalstärkeren Pensionskasse zu tätigen. Im Todesfall nach der Pensionierung beträgt die Ehegattenrente im Regelfall 60 Prozent der laufenden Altersrente. Der überlebende Ehegatte muss eine 40-prozentige Kürzung in Kauf nehmen – die eigene Rente verändert sich jedoch nicht.

Bei Konkubinatspaaren ist unbedingt zu prüfen, ob und welche Pensionskasse überhaupt eine Leistung für den Partner im Todesfall vorsieht. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nämlich nicht. Einige Pensionskassen sehen in ihren Reglementen vor, dass der Konkubinatspartner zu Lebzeiten der Pensionskasse gemeldet werden muss. Wird dies versäumt, kann das zum Leistungsausschluss führen.

In einer Situation mit sehr unterschiedlich attraktiven Pensionskassen beziehungsweise voneinander abweichenden Umwandlungssätzen kann die «eheliche» Bezugsstrategie entsprechend angepasst werden.

Im abgebildeten Beispiel werden über die letzten fünf Jahre vor der Pensionierung je 20 000 Franken pro Jahr in die «Pensionskasse 1» mit den attraktiveren Umwandlungssätzen eingekauft. Der eingesetzte Betrag, also die 100 000 Franken, wird bei der Pensionierung aus der «Pensionskasse 2» wiederum im Rahmen eines Teilkapitalbezuges bezogen (Umsetzbarkeit und Anmeldefristen für einen Teilkapitalbezug sind zu prüfen). Somit stehen die Liquiditätsreserven wieder in angestammter Höhe zur Verfügung. Aufgrund der unterschiedlichen Umwandlungssätze wird im vorliegenden Beispiel eine Mehrrente von 1200 Franken pro Jahr geschaffen – zusätzlich zu den Steuerersparnissen aus den Pensionskasseneinkäufen.

Regelungen bei Paaren beachten

Wichtig ist es, sich frühzeitig über die Regelungen für den Risikofall zu informieren und erforderliche Massnahmen rechtzeitig zu treffen. Neben der finanziellen Absicherung im Rahmen der beruflichen und privaten Vorsorge gilt es, bedürfnisgerechte Regelungen im Rahmen des Eheund Erbrechts zur gegenseitigen Begünstigung umzusetzen. Als weitere wichtige Dokumente sind auch der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung zu erwähnen.

Andreas Janser, Senior Finanzplaner, Schwyzer Kantonalbank, Schwyz.