Das umstrittene Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist noch nicht gänzlich unter Dach und Fach. So oder so: Deutsche Steuersünder müssen auch nach Inkrafttreten weiter zittern. Wie aus einem Bericht der «Financial Times Deutschland» (FTD) hervorgeht, sieht dieses nämlich weiterhin kein Verbot vor, das Steuerfahndern den Kauf von Daten-CDs untersagt.

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage einer Abgeordneten hiess es von seiten des Bundesfinanzministerium lediglich, «dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden». Ein Verbot sei nicht vorgesehen, so der Bericht.

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Ob angebotene CDs gekauft würden, sei auch in Zukunft eine «Einzelfallentscheidung» und «Abwägungsfrage». Ziel des Abkommens sei es, die Käufe überflüssig zu machen - der Bund könne aber, so der Bericht, die Länder nicht verpflichten, darauf zu verzichten. Noch am Mittwoch hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärt, dass CD-Käufe «keine auf Dauer tragfähige Lösung» seien.

Schäuble und die schwarz-gelbe Regierungskoalition buhlen um die Gunst der SPD-regierten Bundesländern im Bundesrat - erst wenn dieses Gremium ebenfalls die Zustimmung zum Steuerabkommen gegeben hat, wird das Vertragswerk rechtskräftig.

Die Diskussionen eskalierten, als die Schweiz Anfang April Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen verhängt hatte, die am Kauf einer CD mit Kundendaten der Credit Suisse beteiligt gewesen waren. Damals betonte die Entourage von Schäuble: «Mit dem Abkommen wären die Probleme schlagartig gelöst», so die «FTD».

(vst/laf)