Die Schweiz und Deutschland haben das Ergänzungsprotokoll zum umstrittenen Steuerabkommen unterzeichnet. Mit den Änderungen macht die Schweiz im Steuerstreit mit Deutschland weitere Zugeständnisse.

Wie aus dem am Mittag veröffentlichten Abkommenstext hervorgeht, hat sich die Schweiz insbesondere bei den Sätzen bewegt, mit denen deutsches Schwarzgeld nachträglich besteuert werden soll.

Je nachdem wie lange die Schwarzgeld-Konten bereits bestehen und welche Vermögensveränderungen in den vergangenen Jahren auf diesen Guthaben verzeichnet wurden, sollen Steuersätze von 21 bis 41 Prozent erhoben werden.

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In dem 2011 unterzeichneten Abkommen hatten sich die Schweiz und Deutschland zunächst auf Sätze zwischen 19 und 34 Prozent geeinigt. Damit waren aber mehrere von rot-grünen Koalitionen geführte Bundesländer nicht einverstanden. Da sie drohten, das Abkommen im deutschen Bundesrat abzulehnen, musste nachgebessert werden.

Steuer auf Kapitalerträge bleibt unverändert

Keine Konzession machte die Schweiz dabei aber beim Satz für die Abgeltungssteuer, die künftig auf Kapitalerträgen deutscher Bankkunden in der Schweiz erhoben werden soll. Wie letzten August ausgemacht, soll dieser Satz 26,375 Prozent betragen.

Hingegen ist die Schweiz darauf eingestiegen, Deutschland zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, um nach Konten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen suchen zu lassen. Die Anzahl Auskunftsmöglichkeiten wurde von maximal 999 auf 1300 Gesuche erhöht. Die Gesuche müssen innert zwei Jahren gestellt werden. Ziel ist es, zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird.

Um nach dem Inkrafttreten des ergänzten Steuerabkommens einen weiteren Abfluss deutscher Vermögenswerte aus der Schweiz zu anderen Finanzplätzen zu verhindern, soll nun bereits mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2013 die Verlagerung solcher Vermögenswerte meldepflichtig werden. Ursprünglich war die Frist für die Meldepflicht auf Anfang Mai 2013 festgelegt worden.

Auch Erbschaften betroffen

Wie beim Steuerabkommen mit Grossbritannien wird mit dem Ergänzungsprotokoll eine Lücke des Abkommens geschlossen, indem künftig auch Erbschaften erfasst werden. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer Steuer - zum Satz von 50 Prozent - oder der Offenlegung zustimmen. Im Falle von Grossbritannien gilt ein Satz von 40 Prozent.

Eingegangen ist die Schweiz auch auf die Kritik der EU-Kommission, wonach das Steuerabkommen mit dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen im Widerspruch stehe. In dem Zusatzprotokoll wurde nun klargestellt, dass Zinszahlungen, die vom Zinsbesteuerungsabkommen erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, vom Steuerabkommen ausgenommen sind.

Geändert wurden auch die innerdeutschen Regeln zur Verteilung der Erträge aus der Abgeltungssteuer. Ausserdem wurde genauer festgelegt wie der Abkommensvollzug überprüft werden soll. Unter anderem wurde nun ausdrücklich festgehalten, dass dem gemeinsamen Überwachungsausschuss auch Vertreter deutscher Bundesländer angehören müssen.

Parlamente müssen zustimmen

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bezeichnet das geänderte Abkommen in einer Medienmitteilung als «wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit». Das Abkommen respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleiste anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands.

Ob diese Einschätzung in den für die Ratifizierung zuständigen Parlamenten beider Länder geteilt wird, muss sich erst noch weisen. In Deutschland lehnen SPD und Grüne vorderhand auch das verschärfte Abkommen ab. Und auch in der Schweiz waren vor Bekanntgabe der Änderungen Bedenken laut geworden, dass möglicherweise zu grosse Konzessionen gemacht worden seien.

Geht es nach den Regierungen Deutschlands und der Schweiz, soll das Abkommen bereits Anfang 2013 in Kraft treten. Unterzeichnet wurde das Änderungsprotokoll am Donnerstag vom deutschen Botschafter in der Schweiz, Peter Gottwald, sowie vom Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Michael Ambühl.

Heftiger Widerstand aus der SPD

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte nach der Unterzeichnung, sie sei «zuversichtlich, dass dieses System seine Vorteile entfalten wird, sobald es in Kraft tritt». Ihr deutscher Kollege Wolfgang Schäuble sprach von einer «ausgewogenen Lösung». Durch das Abkommen erhalte Deutschland die Möglichkeit, unversteuertes Geld deutscher Bürger in der Schweiz «für die Vergangenheit und für die Zukunft» zu besteuern.

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel bekräftigte dagegen das Nein seiner Partei zum überarbeiteten Steuerabkommen: «Dies wird zum zweiten Mal scheitern», sagte Gabriel. «Das Abkommen wird nicht wirksam, es enthält viel zu viele Schlupflöcher.» Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei die ablehnende Haltung der SPD-regierten Länder vor der Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls eindeutig bekannt gewesen, daher trage er allein die Verantwortung für die entstandene Lage.

«Das ist ein Persilschein für Schweizer Banken», sagte Gabriel. Diese wollten sich so vor Strafverfolgung schützen und reinwaschen. Das Abkommen bleibe weit hinter den Regelungen zwischen der Schweiz und den USA zurück.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte: «Es geht um Straftäter, um Verbrechen.» Diese Leute würden in Deutschland Infrastruktur und andere staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, sich mit ihrem Geld aber in die Schweiz aus dem Staub machen. «Es kann nicht sein, dass man bewusst Schlupflöcher und Hintertüren offenlässt.»

(tno/vst/awp/sda)